Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen

02.04.2019

Die Handelskammer beider Basel befürwortet die bisherige Praxis bei der Genehmigung von Freihandelsabkommen. Mit dem neuen Gesetz wird diese zum Standard und ermöglicht der Schweiz eine stärkere Verhandlungsposition. Dies wird weiterhin zu raschen Umsetzungen neuer Freihandelsabkommen und damit zu guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen.

Ausgangslage

Bisher waren neue Freihandelsabkommen, die keine neuen Verpflichtungen für die Schweiz beinhalteten, nicht dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Praxis «Standardabkommen» hat dem Bund so ermöglicht, effizient neue Freihandelsabkommen auszuhandeln: Neue Abkommen, die ausschliesslich Punkte beinhalteten, die bereits in bisherigen Abkommen geregelt waren, benötigten lediglich die Zustimmung der Bundesversammlung.

Der Bundesrat und das Bundesamt für Justiz haben bei einer Überprüfung festgestellt, dass für die gängige Praxis «Standardabkommen» die gesetzlichen Grundlagen fehlen, was nun mit dem Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen nachgeholt werden soll. Das neue Gesetz erlaubt die Genehmigung von Freihandelsabkommen, die keine neuen Verpflichtungen vorsehen, durch die Bundesversammlung in einem nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschluss.

Forderungen

Würden Freihandelsabkommen dem fakultativen Referendum unterstellt, hätte dies einschneidende Folgen für die Schweizer Wirtschaftspolitik. Auch ohne fakultatives Referendum ist der Ratifizierungsprozess der Schweiz im internationalen Vergleich bereits lang. Mit einer Verlängerung um eine hunderttägige Referendumsfrist würde sich das Inkrafttreten von neuen wichtigen Rechtsgrundlagen weiter verzögern. Diese Verzögerung würde für Schweizer Unternehmen ein Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Unternehmen darstellen. In den aktuell handelspolitisch unsicheren Zeiten ist es für die Schweizer Wirtschaft zentral, dass neue Freihandelsabkommen rasch ausgehandelt und umgesetzt werden. Diese Abkommen sind für die Nordwestschweiz - mit Basel-Stadt und Basel-Landschaft als exportstärkste Kantone der Schweiz - besonders wichtig.

Die Handelskammer beider Basel unterstützt deshalb die gesetzliche Anpassung an die bisherige Praxis und begrüsst die Erweiterungen des «Standardabkommens» auf zusätzliche Länder. Insbesondere sollten damit die Abkommen mit Vietnam, Pakistan und Moldawien, die noch in Verhandlung stehen, rascher ratifiziert werden können. Zusätzlich erlaubt das neue Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen auch effizientere Modernisierungen bestehender Abkommen.

Fazit

Die Handelskammer beider Basel befürwortet das vorgeschlagene Bundesgesetz über die Genehmigung von Freihandelsabkommen. Damit wird das sogenannte «Standardabkommen», das keine neuen Verpflichtungen für die Schweiz vorsieht, für zusätzliche Länder nicht dem fakultativen Referendum unterstellt. Dies ermöglicht eine raschere Ratifizierung von neuen und modernisierten Freihandelsabkommen, was den Unternehmen mehr Rechtssicherheit und damit bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen bringt.

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