Kantonaler Richtplan: Anpassung Klima und Umwelt

02.07.2024

Die Handelskammer beider Basel sieht die vorliegende Anpassung des kantonalen Richtplans in den Bereichen Klima und Umwelt kritisch. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es entscheidend, dass die resultierenden Auflagen zwingend von einer Vereinfachung des Planungs- und Bewilligungsprozesses begleitet werden. Das Bauen im Kanton Basel-Stadt darf auf keinen Fall noch aufwändiger werden. Zusätzlich fordern wir mehr Anreize und Kompensationsmassnahmen für die von den Massnahmen betroffenen privaten Eigentümerinnen und Eigentümer.

Ausgangslage

Die räumlichen Strategien aus der Klimaschutzstrategie, die Ende September 2023 verabschiedet wurde, sowie kantonal bedeutsame Aussagen aus dem Stadtklimakonzept sollen neu im gesamtkantonalen Richtplan enthalten sein. Insbesondere sollen die Themen Umwelt und Natur aktualisiert werden, um die Klimaschutzstrategie «Netto-Null 2037» umzusetzen. Die Anpassungen im Richtplan lassen sich in die beiden Kategorien Klimaschutz und Klimaadaption einteilen. Der Grundgedanke hinter einer Thematisierung des Klimawandels im Richtplan ist die sich akzentuierende Flächenkonkurrenz und Ressourcenkonflikte, welche den Bedarf für Interessenabwägungen erhöhen. Aufgrund seiner Ausrichtung auf einen mittelfristigen Zeitraum und der gesamtkantonalen Abdeckung ist der kantonale Richtplan aus Sicht der Verwaltung ein geeignetes Führungs- und Steuerungsinstrument.

Unsere Position

Die Handelskammer beider Basel fordert vom Kanton Basel-Stadt zielgerichtete und realistische Massnahmen zur Erreichung von «Netto-Null 2037», die die Innovation und Attraktivität unserer Region nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für die im Richtplan integrierten Themen in den Bereichen Umwelt und Natur.

Die vorgesehenen Richtplanvorgaben dürfen keine unverhältnismässigen Nutzungs-einschränkungen nach sich ziehen. Die Verankerung neuer Vorgaben, darf nicht zu einer Posterisierung bestehender öffentlicher Interessen führen. Insbesondere die wirtschaftlichen Interessen müssen in der Interessenabwägung weiterhin hoch gewichtet werden. Eine ganzheitliche Betrachtung fehlt leider in vorliegender Vorlage. Die Massnahmen im Rahmen von Basel 2037 dürfen nicht zu einem Wettbewerbsnachteil für die in Basel ansässigen Unternehmen werden.

Aufgrund der neuen Objektblätter drohen Zielkonflikte zwischen den verschiedenen Strategien des Richtplans. So verteuern und verlangsamen weitere Auflagen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes das Bauen zusätzlich. Beides steht im Widerspruch zum Auftrag, dass dringend benötigter Wohnraum erstellt werden soll. Der durchaus berechtigte und wichtige Umweltschutz bringt das Fass, im von Überregulierung und Bürokratie geprägten Basler Bauwesen, zum Überlaufen. Deshalb braucht es analog zu den geplanten Verschärfungen auch Erleichterungen, um die ins Stocken geratene Bautätigkeit in Basel wieder zu fördern. Insbesondere fordern wir einen Abbau von Vorschriften beim Sanieren von Dächern und Fassaden und bei der Installation von PV-Anlagen. Generell muss das Bauen wieder vereinfacht und die Anzahl Einsprachen drastisch reduziert werden.

Aus Sicht der Wirtschaft dürfen keine weiteren Fachstellen geschaffen werden, welche den Bewilligungsprozess weiter verkomplizieren. Ausserdem braucht es von Seiten des Kantons zwingend eine Koordination, Verschlankung und Vereinheitlichung der verschiedenen Klimastellen, welche ein Bauherr im Verlaufe des Bewilligungsprozesses begegnet. Hier fordern wir eine interne Absprache zwischen den verschiedenen Departementen. Sämtliche Fragestellungen zum Klima müssen von einer zentralen Stelle beurteilt werden können. Darin eingeschlossen sollen explizit auch vor- und nachgelagerte Abklärungen sein.

Die Handelskammer beider Basel fordert auch mehr Incentivierung für die enormen Leistungen, welche Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer im Kanton Basel-Stadt im Rahmen der zu erreichenden Klimaziele leisten müssen. Das Credo sollte lauten: Anreize statt Verbote. Die der Bauherrschaft entstehenden Mehrkosten müssen durch eine Mehrnutzung kompensiert werden können. Wer zum Beispiel zur Entsiegelung und damit zur Klimaanpassung der Stadt beiträgt, sollte durch andere Vorteile für diese Leistung abgegolten werden. Im speziellen trifft dies auf freigehaltene Grünflächen zu. Wer zum Beispiel seinen Innenhof entsiegelt und dort z.B. auf private Parkplätze verzichtet, sollte im Gegenzug eine zusätzliche Wohnetage aufs Dach bauen dürfen oder mit kleineren Grenzabständen planen. Auch plädieren wir für die verstärkte Nutzung der vorhandenen Fassaden, zum Beispiel in Form von Fassadenbegrünung. Diese Massnahmen würden zeitgleich auch helfen, dass im Richtplan definierte Ziel der Verdichtung nach innen zu erreichen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Ergänzungen der Richtplanung in den Bereichen des Umwelt- und Klimaschutzes nachvollziehbar sind. Die Integration der räumlichen Aspekte dieser Anliegen in den Richtplan ist folgerichtig. Allerdings muss diese Verschärfung auch im Kontext der zunehmenden Überregulierung gesehen werden. Leider führt die angedachte Anpassung des kantonalen Richtplans zu einer weiteren Regulierung. Sie wird weitreichende Auswirkungen haben auf künftige Bauvorhaben im Stadtkanton. Entsprechend kann die Vorlage nur unterstützt werden, wenn entsprechende Kompensationsmassnahmen vorgesehen werden.

In diesem Zusammenhang wäre es an der Zeit, in Basel «Hochhauszonen» zu definieren. In diesen Zonen können höhere Gebäude ohne Bebauungsplan realisiert werden. Denn in Zukunft muss die Stadt vermehrt dreidimensional gedacht werden. Grundsätzlich gilt es über flexiblere Zonen, welche Wohnen und Arbeiten erlauben, sowie Experimentierzonen nachzudenken. Das heute viele Neubauten und Überbauungen über Quartierpläne gemacht werden, wirft die Frage auf, ob die Zonenordnung nicht aktualisiert werden sollte.

Einladung zum Dialog

Die Handelskammer beider Basel wünscht sich einen konstruktiven Dialog zur Umsetzung der vorliegenden Anpassung des Richtplanes. Wir würden es sehr schätzen, wenn wir dazu zu einem Gespräch eingeladen würden. Insbesondere da die Richtplanung im Kanton Basel-Stadt nicht vom Parlament abgesegnet werden muss und somit der Prozess in der Hoheit der Verwaltung bleibt.

Zusammenfassung der Hauptforderungen

Die Handelskammer beider Basel stellt folgende Forderungen an den Regierungsrat:

  • Das Planungs- und Bewilligungsverfahren ist als Gegenmassnahme zur zusätzlichen Regulierung zwingend zu vereinfachen und zu beschleunigen.
  • Es sind Anreize zu setzen, für die an der Allgemeinheit erbrachten Leistungen der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer (bspw. geringere Grenzabstände, Reduktion der Mehrwertabgabe oder eine höhere Ausnützungsziffer als «Belohnung»).
  • Der Kanton soll die Arbeiten der verschiedenen Klimafachstellen einheitlich koordinieren und in einem Departement zusammenführen.
  • Die Innenverdichtung soll prioritär unterstützt werden und die notwendigen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden.
  • Es sind örtlichen Festlegungen von möglichen Standorten für neue Technologien der Energie- Erzeugung, -Speicherung und -Umwandlung wie PtX und H2 vorzunehmen. Dasselbe gilt für Trassen von H2-Transportleitungen.

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