Stadtteilrichtplan Gundeldingen
Mit dem Stadtteilrichtplan Gundeldingen konkretisiert der Kanton Stadt-Basel seine Entwicklungsziele für den «Lebensraum Gundeldingen» über die kommenden 15-20 Jahre. Dabei stehen die Verdichtung und die Schaffung von qualitativem Lebensraum im Vordergrund. Um diese Ziele zu erreichen, werden insbesondere im Bereich Mobilität, Lebens- und Wohnraum Massnahmen behördenverbindlich festgeschrieben. Die Handelskammer befürchtet, dass die angesprochenen Massnahmen zur Emissionsreduktion an den Hauptverkehrsachsen ohne Gegenmassnahmen neue Probleme erwirken und die Erreichbarkeit des Quartiers negativ beeinflussen. Zudem beobachtet sie mit Besorgnis die Aufweichung bestehender Wirtschaftsflächen.
Der Stadtteilrichtplan Gundeldingen ist das Resultat des abgeschlossenen Entwicklungsschwerpunktes «Stadtentwicklung Basel Süd/ Gundeli Plus». Er wurde vom Regierungsrat im kantonalen Richtplan der Verwaltung in Auftrag gegeben. Der Statteilrichtplan hat die Stellung eines kommunalen Richtplans und ist als fakultatives Instrument des kantonalen Bau- und Planungsgesetz (BPG) §94 Abs. 2 ein behördenverbindliches Dokument. Er ist dem kantonalen Richtplan unterstellt und konkretisiert die verschiedenen kantonalen Planungsinstrumente für den spezifischen Lebensraum. Er ist weitaus detaillierter ausgearbeitet als der kantonale Richtplan und koordiniert raumwirksame Bedürfnisse im Quartier.
Zentrale Punkte aus Sicht der Handelskammer
Mobilität – Lösungen für den Durchgangsverkehr werden vermisst
Die Handelskammer ist erfreut, dass die Förderung privater Quartierparkings in die Planung miteinbezogen wurde, erste Standorte eingegrenzt sind und dem BVD der Auftrag für die weitere Planung dieser übertragen wird. Den eingeschlagenen pragmatischen Weg einer einschränkungsfreien Nutzung, auch für Nicht-Anwohner, begrüssen wir sehr. Ebenso erfreut die Planung eines für die Stadt Basel angemessenen und gut erschlossenen Car-Terminals sowie die Erweiterung eines effizienten und bedarfsgerechten ÖVs. Kritisch zeigt sich die Kammer jedoch gegenüber der angedachten Verkehrsberuhigung in den beiden wichtigen Durchgangsachsen Gundeldinger- und Dornacherstrasse mittels Tempo 30-Zonen, verbunden mit weiteren Massnahmen zur Reduktion von Durchfahrten des motorisierten Individualverkehrs. Dies gilt auch für das Zukunftsszenario einer autofreien Güterstrasse. Die Handelskammer ist sich der Emissionsbelastung dieser Strassen mit je ca. 6'500 Motorfahrzeugfahrten täglich bewusst, sieht im vorliegenden Stadtteilrichtplan jedoch keine nachhaltigen Lösungsansätze. Ein gravierender Mangel des Teilrichtplans in der gegenwärtigen Version ist, dass kein Planungsperimeter für den Gundeldingertunnel als Teil eines Ringschlusses des Hochleistungsstrassennetzes aufgenommen wurde, obwohl dieser durch die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft gemeinsam mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) bereits definiert und kommuniziert wurde.1
Wohnen – ja zu mehr Wohnraum aber nicht auf Kosten der Unternehmen
Die Anwendung des Hochhauskonzepts im „Lebensraum Gundeldingen" wird von der Handelskammer als zielführend erachtet. Mit Bedauern stellt sie fest, dass nach der Umzonung der Industriezone «Am Walkeweg» in eine Wohnzone weitere Wirtschaftsflächen unter Druck geraten. Die im Stadtteilrichtplan beschriebene Regelung „Der Verdrängung des Gewerbes durch andere Nutzungen ist soweit als möglich entgegenzuwirken" erachtet die Handelskammer als problematisch und zu vage. Die geplante Erhöhung der Durchlässigkeit für den Fuss- und Veloverkehr im stark industriell geprägten Südteil des Dreispitzes könnte weitere Konflikte und eine schleichenden Verdrängung der dort ansässigen Unternehmen zur Folgen haben.
Fazit und Forderungen
Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Entwicklungsziele für den «Lebensraum Gundeldingen» grundsätzlich. Die geplanten Verdichtungen und das Vorantreiben der Quartierparkings sind positiv hervorzuheben. Die Handelskammer befürchtet jedoch, dass die Bedeutung der Wirtschaftsflächen auf dem Dreispitz unterschätzt wird. Sie empfindet die Prüfung verkehrsberuhigender Massnahmen für die wichtigen Durchgangsachsen Gundeldinger- und Dornacherstrasse, welche losgelöst von der Planung des Hochleistungsstrassennetzes in Auftrag gegeben wird, als unangemessen und nicht zielführend. Sie fordert, dass der vorgeschlagene Lösungsraum für einen Westring (und des Gundeldingertunnels als Teil dessen) konkret in den Stadteilrichtplan aufgenommen wird und die Evaluation zur Verkehrsberuhigung ausschliesslich als Folge einer Kapazitätserweiterung geprüft wird. Die Handelskammer bedauert die sich abzeichnende Verdrängung der Unternehmen aus dem südlichen Dreispitz und fordert vom Kanton ein griffiges Management zum Erhalt und zur Weiterentwicklung strategischer Wirtschaftsflächen.
1 Vgl. gemeinsame Medienmitteilung «Langfristperspektive Hochleistungsstrassen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft» vom 13.11.2018.