Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 12. und 19. September 2018

11.09.2018

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 12. und 19. September 2018 Stellung.

Traktandum 4 Bericht der Gesundheits - und Sozialkommission zum Ratschlag Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel -Stadt und Basel -Landschaft betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung sowie Teilrevision des Gesundheitsgesetzes sowie Bericht zu einem Anzug Partnerschaftliches Geschäft und

Traktandum 5 Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission zum Ratschlag Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel -Stadt und Basel -Landschaft über die Universitätsspital Nordwest AG sowie Teilrevision des Gesetzes über die öffentlichen Spitäler des Kantons Basel -Stadt sowie Bericht zu einem Anzug Partnerschaftliches Geschäft

Die Spitalgruppe sichert und erweitert die Behandlungsmöglichkeiten für die Bevölkerung vor Ort, und zwar von der Grundversorgung bis zur Spitzenmedizin. Die Spitalgruppe bietet die Chance, dass sich Basel als eines der fünf Spitzen-Medizin-Zentren der Schweiz erfolgreich weiterentwickeln kann.

Das neue Universitätsspital Nordwest (USNW) bietet konkrete Perspektiven für neuartige Behandlungsmöglichkeiten und hält unsere Medizin dadurch modern und zahlbar. Als Aktiengesellschaft ist das USNW für zukünftige Erweiterungen der Trägerschaft durch öffentlich-rechtliche Körperschaften oder gemeinnützige Dritte offen. Die Spitalgruppe ist zudem ein attraktiver, langfristig verlässlicher Arbeitgeber. Zugleich bleibt dank dem Staatsvertrag gewährleistet, dass die beiden Basel jederzeit die Kontrolle über die Aktiengesellschaft behalten.

Wenn die Chance nicht genutzt wird, bleiben beide Spitäler mit zwei schwierigen Herausforderungen zurück: die Fallzahlen in der Spitzenmedizin sind knapp und die Kosten sind hoch. Das macht die Realisierung wichtiger Investitionen sehr anspruchsvoll.

Das Projekt besteht aus zwei Teilprojekten, die eng zusammen gehören. Die Spitalgruppe, die Fusion von Universitätsspital Basel und Kantonsspital Baselland zum Universitätsspital Nordwest, kommt nur zustande, wenn auch der Staatsvertrag über die gemeinsame Gesundheitsversorgung angenommen wird. Die gemeinsame Planung könnte zwar auch ohne Spitalgruppe umgesetzt werden, wäre dann aber weiterhin von Interessengegensätzen der jeweiligen Kantone überlagert. Dies wäre einer nachhaltigen Kostensenkung nicht dienlich.

Die Handelskammer beider Basel bittet daher, den beiden Vorlagen des Regierungsrates zuzustimmen.

Traktandum 9 Bericht der Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rates zum Ratschlag und Bericht betreffend Umsetzung der Steuervorlage 17 im Kanton Basel -Stadt und Kantonale Volksinitiative "Topverdienersteuer : Für gerechte Einkommenssteuern in Basel" und Kantonale Volksinitiative „Mittelstand entlasten– Krankenkassenprämien von den Steuern abziehen! (Krankenkassen-Initiative)" sowie Bericht des Regierungsrates zum Anzug Stephan Mumenthaler und Konsorten betreffend keine Steuern auf Steuern: Erhöhung des Steuerabzugs für Krankenversicherungsprämien auf mindestens die Höhe der kostengünstigsten gesetzlich notwendigen Krankenkassenprämien und zur Motion Dieter Werthemann und Konsorten betreffend Steuersenkung zu Gunsten des Mittelstandes.

Factsheet zur Umsetzung SV17 im Kanton Basel-Stadt

Traktandum 19.2 Motion David Wüest -Rudin und Konsorten betreffend Erhöhung Transparenz der Parteien- und Abstimmungsfinanzierung

Als Wirtschaftsverband ist der Handelskammer Transparenz wichtig. Wie der Bundesrat im Zusammenhang mit der Transparenz-Initiative festgehalten hat, bietet eine Offenlegung der Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen aber keinen wesentlichen Mehrwert. Die Handelskammer teilt diese Haltung. Die Motion geht gegenüber ähnlich gelagerten Vorstössen noch einen grossen Schritt weiter und fordert die vollständige finanzielle Transparenz von Parteien sowie Wahl- und Abstimmungskampagnen.

Die Handelskammer kann dieser Motion nichts abgewinnen. Die Regelung würde einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand und erhöhte Kosten verursachen. Abgrenzungsprobleme sind bereits jetzt absehbar, ehrenamtlich engagierte Milizpolitiker müssten sich in ihrer Freizeit mit unnötiger Bürokratie beschäftigen. Für Arbeitgeber würde es deutlich unattraktiver, ihren Mitarbeitenden Zeit oder Infrastruktur für ihr politisches Engagement bereitzustellen. Die Motion ist daher unverträglich mit den Eigenheiten unseres politischen Systems. Es müsste mit Spendenrückgängen gerechnet werden, was die ohnehin schwach finanzierten politischen Milizorganisationen insbesondere gegenüber der Verwaltung deutlich schwächen würde.

Aus diesen Gründen empfiehlt die Handelskammer beider Basel die Motion abzulehnen.

Traktandum 20.1 Anzug André Auderset und Konsorten betreffend Hochleistungsstrassennetz in der Region Basel

Eine optimale Erreichbarkeit der Wirtschaftsregion Basel innerhalb und von aussen ist der Handelskammer beider Basel ein grosses Anliegen. Insbesondere beim Verkehrsträger Strasse sind die Kapazitäten bereits heute knapp und immer häufiger auch überschritten. Um den Strassenverkehr in Zukunft effizient und bedürfnisgereicht abzuwickeln, sehen wir den Ausbau des Hochleistungsstrassennetzes als unabdingbar an. Angesichts der langen Planungs- und Realisierungszeiträume bei neuer Verkehrsinfrastruktur, bei denen eher in Jahrzehnten denn Jahren zu rechnen ist, müssen die verantwortlichen Stellen auf Ebene Kanton und Bund ein verbindliches Zielbild für das Hochleistungsstrassennetz der Region Basel erarbeiten. Zudem soll ein Infrastrukturprogramm inklusive Ausbauschritte und Finanzierung, analog zu den Programmen des Bundes, aufgesetzt werden. Zentral ist hierbei, dass sowohl das Zielbild als auch das Infrastrukturprogramm mit dem Bund und den Nachbarkantonen abgestimmt ist, und ausserdem die möglichen Finanzierungsinstrumente für Aus- und Neubaumassnahmen gefunden werden.

Wir bitten Sie, geschätzte Grossrätinnen und Grossräte, den Anzug zur Berichterstattung zu überweisen.

Traktandum 20.2 Anzug Jürg Stöcklin und Konsorten betreffend Fälligkeitstermin der kantonalen Steuern

Mit dem Anzug sollen Massnahmen geprüft werden, um die Problematik der Steuerverschuldung zu mildern. Insbesondere soll eine Vorverschiebung der Fälligkeit der kantonalen Steuern geprüft werden. Die Handelskammer begrüsst, dass in einem Bericht entsprechende Möglichkeiten geprüft werden sollen. Einer Vorverschiebung des Fälligkeitstermins als Massnahme steht sie jedoch skeptisch gegenüber. Eine solche kann nur durch die Einführung von provisorischen Rechnungen erfolgen. Diese basieren üblicherweise auf der Steuerveranlagung des Vorjahres. Geänderte Einkommensverhältnisse wirken sich deshalb erst mit einiger Verzögerung auf die Steuerzahlung aus. Nicht zuletzt aus diesem Grund gilt die Gegenwartsbemessung, wie sie der Kanton Basel-Stadt kennt, in der Steuerwissenschaft als besseres System.

Die Handelskammer weist darauf hin, dass im Landrat eine Motion hängig ist, welche gerade den umgekehrten Weg beschreiten und im Kanton Basel-Landschaft das System der Gegenwartsbemessung einführen will (vgl. Motion Reto Tschudin, 2018/459). Aus Sicht der Handelskammer wäre es zu begrüssen, wenn in der Region Basel das gleiche Bemessungssystem angewendet würde, um bei einem Umzug Übergangsprobleme zu vermeiden, was der Mobilität der Arbeitskräfte zugutekommt. Dies sollte bei einer Prüfung von möglichen Massnahmen berücksichtigt werden.

Die Handelskammer beider Basel empfiehlt, den Anzug zu überweisen.

Traktandum 43 Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion Beatrice Messerli und Konsorten betreffend „Streichung der Leistungschecks an der Basler Volksschule" sowie zum Anzug Katja Christ und Konsorten betreffend standardisierte Leistungschecks
Die Handelskammer beider Basel hat die Anstrengungen der Kantone AG, BS, BL und SO unter der Bezeichnung „Bildungsraum Nordwestschweiz" unterstützt. Insbesondere die Einführung der einheitlichen Schulchecks wird als Errungenschaft aus dieser Zusammenarbeit seitens Wirtschaft begrüsst. Mit diesem Instrument wird die Rekrutierung von Lernenden aus den vier Kantonen durch die bessere Vergleichbarkeit voraussichtlich vereinfacht. Ferner ermöglichen die Checks eine interkantonale Standortbestimmung der beteiligten Schulen. Damit gewinnt der Kanton wertvolles Steuerungswissen für die Weiterentwicklung der Schulen in einem erwünschten Wettbewerb.

Eine Streichung aller Leistungschecks, wie es die Motion verlangt, macht zum jetzigen Zeitpunkt wenig Sinn: Schulen wie auch Lehrbetriebe haben bislang wenig oder noch gar keine Erfahrungen mit dem standardisierten Leistungschecks machen können. Ob beispielsweise firmeninterne Checks durch die schulischen Leistungschecks abgelöst werden können, zeigen die Erfahrungswerte erst in den kommenden Jahren.

Die Handelskammer beider Basel anerkennt, dass die Kosten für den Aufbau wie auch den Betrieb der Leistungsmessung mit den Checks sehr hoch sind und eine Belastung darstellt. Dennoch ist sie der Meinung, dass erst wenn ausreichende Erfahrungswerte aus den Schulen und der Wirtschaft vorliegen, über das weitere Vorgehen diskutiert werden soll.

Wir bitten Sie daher, die Motion abzulehnen oder allenfalls als Anzug zu überweisen.

Wir bitten Sie den Anzug Katja Christ bis Dezember 2020 stehen zu lassen.

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