Vernehmlassung «Beiträge an Dritte zur Erfüllung des Bildungsauftrags»

27.05.2019

Die Handelskammer beider Basel unterstützt die Änderung des Bildungsgesetzes. Durch das neue Wirtschaftsfördergesetz macht es Sinn, dass die bis anhin dort finanzierten, regelmässig wiederkehrenden Bildungsprojekte aus der Wirtschaft neu im ordentlichen Budget der Bildungs- Kultur- und Sportdirektion angesiedelt werden.

Die Handelskammer beider Basel begrüsst und unterstützt schon seit Jahren die Vernetzung von Schule und Wirtschaft. Mit vielen Projekten (tunBasel, Schule@Wirtschaft, Wirtschaftswochen, Rent a Boss, Coaching, Praktikumplus uvm.) führt sie in der Bildung engagierte Unternehmen mit Fachpersonen, aber auch Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulstufen zusammen. Die Rückmeldungen sind auf beiden Seiten stets positiv und die gegenseitigen Inputs führen zu Transparenz und Verständnis. Seit der Einführung des Faches „Berufliche Orientierung" ist das Bedürfnis seitens Schulen sogar noch gewachsen, mehr Berufspraxis in die Klassenzimmer zu holen oder Lerninhalte abwechslungsreich ausserschulisch zu vermitteln.

Flexibilität erhalten

Dass regelmässig durchgeführte und wiederkehrende Projekte aus der Wirtschaft nun über das ordentliche Budget der BKSD abgewickelt werden, macht für die Handelskammer Sinn. Dies natürlich auch vor dem Hintergrund, dass diese Projekte, zu welchen beispielsweise auch die tunBasel gehört, bislang über den Wirtschaftsförderfonds finanziert wurden, was durch das neue Wirtschaftsfördergesetz nicht mehr möglich ist.

Die Handelskammer beider Basel möchte aber darauf hinweisen, dass die in der Landratsvorlage aufgelisteten Projekte, inklusive deren Preisschilder, als Richtlinie und aktuelles Abbild verstanden werden müssen. Am Beispiel der tunBasel, welche die Handelskammer vor rund neun Jahren initiiert hat, soll dies kurz erläutert werden: Die tunBasel startete 2010 auf rund 700 m2 und hatte 7'000 Besucher, davon etwa 170 Schulklassen. In diesem Jahr fand die MINT-Messe für Kinder und Jugendliche auf 1'400 m2 statt und konnte einen Besucherrekord von 18'000 Teilnehmenden und über 300 Schulklassen verzeichnen. Damit hat sich das Angebot wie auch die Nachfrage der tunBasel schlichtweg verdoppelt. Diesem Umstand, wie auch der Tatsache, dass die Schliessung der muba eine Konzeptanpassung erfordert, muss für das Austragungsjahr 2021 sicherlich Rechnung getragen werden.

Wichtig ist zudem, dass mit den Anbietern von Bildungsprojekten mehrjährige Vereinbarungen geschlossen werden, damit die Planungssicherheit gewährleistet ist. Das ist für die Schulen genauso wichtig wie für die Anbieter: nur so können Themen langfristig bewirtschaftet und damit nachhaltige Wirkung bei den Schülerinnen und Schülern erzielt werden.

Fazit

Die Handelskammer beider Basel stimmt der Änderung des Bildungsgesetzes (SGS 640) zu. Durch das neue Wirtschaftsfördergesetz macht es Sinn, dass die bis anhin durch den Wirtschaftsförderfonds finanzierten, regelmässig wiederkehrenden Bildungsprojekte neu in das ordentliche Budget der BKSD wechseln. Die Kammer weist jedoch darauf hin, dass die Projektauflistung in der Landratsvorlage als aktueller Stand der Projekte verstanden werden müssen, die jederzeit bedarfsgerecht angepasst werden können.

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