Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen

30.10.2020

Die Handelskammer beider Basel unterstützt die Förderung der internationalen Anerkennung von Schweizer Bildungsabschlüssen. In Bezug auf die Höhere Fachschulen, der Berufsmaturität und der Titelgebung in der höheren Berufsbildung gibt es aber noch Handlungsbedarf.

Ausgangslage

In der Grenzregion Basel mit den vielen, hier domizilierten internationalen Unternehmen ist eine Anerkennung von Schweizer Bildungsabschlüssen über die Landesgrenze hinaus von grosser Bedeutung. Die Handelskammer beider Basel unterstützt daher die Modernisierung, Anpassung und Erweiterung des diesbezüglichen Abkommens zwischen der Schweiz und Deutschland.

Höhere Berufsbildung stärken

Gemäss Artikel 1 gilt der erweiterte Geltungsbereich für alle Abschlüsse der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung in Anlehnung an das Berufsbildungsgesetz. Nicht berücksichtigt sind dabei aber die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen. Diese stellen aber mit den Universitäten und den Fachhochschulen eine weitere Säule der tertiären Bildung der Schweiz dar. Die hochqualifizierten Fach- und Führungskompetenzen, die aus dieser Ausbildung mit direktem Praxisbezug hervorgehen, sind für die Wirtschaft von grosser Bedeutung. Hier eine Chancenungleichheit einzuführen, würde eine Schwächung dieses Ausbildungszweiges bedeuten.

Auch die Anerkennung der Abschlüsse der Berufsmaturität ist für die Wirtschaft von grosser Bedeutung. Für die Durchlässigkeit im Schweizerischen Bildungssystem leistet die Berufsmaturität einen wesentlichen Beitrag. Daher ist es wichtig, die Attraktivität der Berufsmaturität weiter zu fördern und die Anerkennung dieser Abschlüsse im vorliegenden Abkommen zu erreichen.

Ein weiteres Anliegen der Wirtschaft ist es, dass eine vergleichbare Titelgebung in der höheren Berufsbildung gefördert wird. Die angelsächsische Titelgebung (Bachelor, Master, PhD) wurde per
1. Januar 2020 in Deutschland für die höhere Berufsbildung eingeführt. Damit können sich deutsche Arbeitnehmende als «Bachelor Professional» und «Master Professional» bewerben. Hier besteht die Gefahr, dass Schweizer Absolventinnen und Absolventen einer höheren Berufsbildung bei internationalen Unternehmen, die in der Schweiz domiziliert sind, benachteiligt werden.

Fazit

Im Sinne der Chancengleichheit und der Förderung der höheren Berufsbildung ist es seitens Wirtschaft wichtig, dass die oben aufgeführten Punkte im Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen einfliessen können.

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