Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 19. November

13.11.2020

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 19. November 2020 Stellung.

Traktandum 16: Gemeinsamer Wirtschaftsbericht der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Jura 2020

Die Handelskammer beider Basel begrüsst den regionalen Wirtschaftsbericht. Die wirtschaftlichen Verflechtungen der Kantone in der Nordwestschweiz sind derart eng, dass eine regionale Sicht nötig ist. Inhaltlich zeigt der Bericht auf, wie robust unsere Wirtschaft verglichen mit anderen Regionen nach wie vor ist. Gleichwohl sind die Unternehmen auch in unserer Region aufgrund der andauernden Krise stark unter Druck. Richtigerweise verweisen die drei Volkswirtschaftsdirektoren in ihrem Vorwort auf die «fundamentalen Rahmenbedingungen, die es für erfolgreiches Wirtschaften braucht». Für die Handelskammer beider Basel ist dies auch ein klarer Appell an das Parlament, auf zusätzliche Regulierungen und bürokratische Hindernisse für die Unternehmen zu verzichten und zu den Rahmenbedingungen Sorge zu tragen. Als Beispiel hierzu taugt der Vorstoss für ein Lohnabzugsverfahren, wie es das Postulat unter Traktandum 73 fordert, den es abzulehnen gilt.

Wir bitten Sie, den Wirtschaftsbericht der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Jura 2020 zur Kenntnis zu nehmen.

Traktandum 73: Für einen «echten Nettolohn» auch in Baselland; Miriam Locher; 2019/821

Das Postulat möchte ein Lohnabzugsverfahren prüfen, so wie es in der Vergangenheit bereits in Basel-Stadt ausgearbeitet und letztlich abgelehnt wurde. Neu müssten die Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden den Lohnabzug vornehmen, womit Arbeit, Kosten und Haftungsrisiken auf die Wirtschaft übertragen würden. Es bliebe jedoch beispielsweise offen, wie mit der Steuerschuld zu verfahren wäre, wenn der Arbeitgeber die Lohnabzüge nicht ordnungsgemäss an den Staat überweist. Wegen einer genau definierten Personengruppe mit Steuerschulden, sollte nicht ein ganzes System geändert werden. Zumal diese Personengruppe schon heute ohne weiteres in Eigenverantwortung einen automatischen Dauerzahlungsauftrag einrichten könnte. Damit würden unnötige bürokratische Aufwände für die Unternehmen geschaffen. Und es wäre zu befürchten, dass genau die betroffene Personengruppe keinen Gebrauch vom freiwilligen Lohnabzug machen würde, weil sie das Geld anderweitig benötigt. Schliesslich ist nicht zu begründen, weshalb Steuerschulden gegenüber anderen Schulden privilegiert behandelt werden sollen. Der Regierungsrat bestätigt in seiner Stellungnahme diese Argumente und weist zudem darauf hin, dass Personen mit Steuerschulden kaum von einem freiwilligen Lohnabzug Gebrauch machen würden.

In Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberverband Basel bitten wir Sie deshalb, das Postulat nicht zu überweisen.

Traktandum 74: Bericht über finanzielle Risiken des Kantons Basel-Landschaft; 2020/330

Der Regierungsrat publiziert jedes Jahr einen Beteiligungsbericht. Darin werden sämtliche Beteiligungen des Kantons aufgeführt und die besonderen finanziellen und politischen Risiken identifiziert und bewertet. Die Motion fordert, zusätzlich bisher nicht aufgeführte finanzielle Risiken wie Einnahmeausfälle oder Zinserhöhungen aufzuführen, um eine umfassende Beurteilung vornehmen zu können.

Die Handelskammer begrüsst, dass der Regierungsrat bereit ist, seine Berichterstattung im Sinne der Motion zu ergänzen und künftig zusätzliche Informationen zu den finanziellen Risiken des Kantons zu publizieren. Damit erhält der Beteiligungsbericht des Kantons einen zusätzlichen Mehrwert, welcher es allen Entscheidungsträgern ermöglicht, in voller Kenntnis der möglichen Folgen entscheiden zu können.

Wir bitten Sie, die Motion als Postulat zu überweisen.

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