Stellungnahme zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz
Der vorliegende Gesetzesvorschlag sieht vor, dass von einer Betriebsschliessung aufgrund des Coronavirus betroffene Betriebe während zwei Monaten nur 40% ihrer Miete bezahlen müssen. Vorgesehen ist eine schweizweit einheitliche Lösung. Für Vermieter, die hierdurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist ein Härtefallfonds vorgesehen.
Wir lehnen das vorliegende Bundesgesetz ab. Eine national einheitliche Lösung wird den unterschiedlichen Verhältnissen in den Kantonen nicht gerecht. So haben denn auch bereits verschiedene Kantone Massnahmen ergriffen, um Anreize für eine einvernehmliche Lösung zwischen Vermietern und Mietern zu setzen. Ein nachträglicher Eingriff des Bundes ist nicht erforderlich.
Der Kanton Basel-Stadt hat eine solche Lösung bereits umgesetzt, der Landrat des Kantons Basel-Landschaft wird eine solche voraussichtlich im August ebenfalls beschliessen. Hierbei soll der Kanton einen Drittel des Mietzinses übernehmen, wenn der Vermieter dem Mieter mit einer vorübergehenden Mietzinsreduktion von mindestens zwei Dritteln entgegenkommt. Weil eine solche Lösung freiwillig ist, stellt sie keinen Eingriff in das privatrechtliche Verhältnis zwischen Vermieter- und Mieterschaft dar. Sie ist deshalb klar zu bevorzugen.
Es ist auch darauf hinzuweisen, dass viele Kantone durch das Solidarbürgschafts-Programm des Bundes entlastet wurden, weil ihre Bürgschafts-Programme dadurch wenig bis gar nicht in Anspruch genommen wurden. Die Kantone haben daher den notwendigen finanziellen Spielraum, um bei Bedarf solche Lösungen zu beschliessen.
Die nun auf Bundesebene vorgesehene Regelung greift demgegenüber massiv in das privatrechtliche Verhältnis zwischen Vermieterschaft und Mieterschaft ein. Sie schürt damit zusätzliche Unsicherheiten in einer ohnehin bereits von grossen Unsicherheiten geprägten Zeit. Der rückwirkende Eingriff in bestehende private Mietverhältnisse stellt eine präzedenzlose Verletzung der Eigentumsfreiheit dar, welche aus rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklich ist. Entgegen der Darstellung im erläuternden Bericht erachten wir den Eingriff auch nicht als verhältnismässig, da wie vorstehend ausgeführt ein Eingriff des Bundes aufgrund der kantonalen Massnahmen und der übrigen Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kantonen nicht erforderlich ist und überdies auch gleich geeignete, aber nicht in die Eigentumsgarantie eingreifende Massnahmen zur Verfügung stehen würden (z.B. Finanzierung der Mietzinsreduktion durch den Bund).
Das Bundesgesetz kommt auch zu spät, da die Betriebsschliessungen wegen des Coronavirus Vergangenheit sind und diese nachträgliche Mietzinsreduktion damit ausschliesslich zu einer Lastenumverteilung von der Mieterschaft zur Vermieterschaft verkommt. Es ist nicht ersichtlich, weshalb Vermieter in einer solchen Krisensituation und nachdem Bund und Kantone eine Vielzahl von staatlichen Unterstützungsmassnahmen beschlossen haben, zu derartigen massiven finanziellen Einbussen gewungen werden sollen. Insbesondere da damit gerechnet werden muss, dass einige Vermieter wegen der anhaltenden Krise ihre Mieterschaft aufgrund von Betriebsschliessungen verlieren werden und daher auch so von der Krise betroffen sind. Diese Vorlage wird diese Betriebsschliessungen nicht verhindern.
Wir bestärken deshalb den Bundesrat in seiner Haltung, das vorliegende Gesetz abzulehnen und stattdessen sein Monitoring weiter voranzutreiben. Wir schliessen uns in diesem Sinne den Ausführungen von Economiesuisse an.