Biodiversitätsstrategie Kanton Basel-Stadt zu einseitig: Handelskammer fordert Interessenabwägung

29.07.2022

Die Handelskammer beider Basel fordert, dass die Biodiversitätsstrategie des Kantons Basel-Stadt um Instrumente zur Interessensabwägung und Folgeabschätzung ergänzt wird. Nur so ist sichergestellt, dass künftig weitere legitime Interessen bei der Umsetzung von Fördermassnahmen zur Biodiversität berücksichtigt und Entwicklungen nicht verhindert werden. In ihrer jetzigen Form lehnt die Handelskammer die Strategie entschieden ab.

Der Biodiversität kommt nicht nur eine grosse ökologische, sondern auch eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung zu. Gleichzeitig darf dieser Schutz keine unverhältnismässigen Nutzungseinschränkungen nach sich ziehen.

Planungs- und Rechtssicherheit nicht verschlechtern

Mit der kantonalen Biodiversitätsstrategie legt der Regierungsrat Basel-Stadt ein umfassendes Koordinationsinstrument vor. Das Strategiepapier weist jedoch keine Mechanismen zur Interessenabwägung, das heisst zur Berücksichtigung weiterer legitimer, insbesondere wirtschaftlicher Interessen auf. Dadurch können Zielkonflikte etwa mit der Förderung erneuerbarer Energien oder der inneren Verdichtung von Siedlungsgebieten auftreten. Gleichzeitig sind die meisten in der Strategie enthaltenen Massnahmen sehr vage formuliert, was eine detaillierte Einschätzung ihrer Auswirkungen verunmöglicht. Dadurch verschlechtert sich die Planungs- und Rechtssicherheit von Investorinnen und Investoren sowie Unternehmerinnen und Unternehmern in Basel-Stadt.

Interessen abwägen und Auswirkungen abschätzen

Die Handelskammer beider Basel fordert deshalb, dass

  • die einzelnen Massnahmen des Aktionsplans konkreter ausformuliert werden und die potenziellen Auswirkungen dieser Massnahmen auf Wirtschaft und Gesellschaft ähnlich einer Regulierungsfolgenabschätzung aufgezeigt werden,
  • eine angemessene Interessenabwägung zum Austarieren aller legitimen Interessen, wie Biodiversität, Klimaschutz und Nutzungsinteressen der Wirtschaft und der Bevölkerung als strategischer Grundsatz in die Strategie integriert wird, beispielsweise bei der Unterschutzstellung von Flächen,
  • die Anforderungen an den Ersatz und die Wiederherstellung von wertvollen Flächen liberal sind und unter Berücksichtigung der legitimen Nutzungsinteressen ausgestaltet werden,
  • Nutzungseinschränkungen als Folge von Massnahmen zur Vernetzung von Biotopen auf ein verhältnismässiges Mass reduziert werden,
  • die Umsetzung von Zielwerten zu Grün-, Freiraum- und Biodiversitätsflächen bei Arealentwicklungen möglichst liberal ausgestaltet werden und den Entwicklern ein angemessenes Mass an Flexibilität belassen wird.
Ersatzmassnahmenpool ist sinnvolles, marktnahes Instrument

«Da auch die Wirtschaft auf ein funktionierendes Ökosystem und eine intakte Biodiversität angewiesen ist, begrüssen wir die Anstrengungen zum Schutz der Biodiversität grundsätzlich. Insgesamt halten wir die Biodiversitätsstrategie jedoch in der vorliegenden Form für unausgewogen und lehnen sie daher entschieden ab, zumal die Strategie behördenverbindlich ist», erläutert Dr. Sebastian Deininger, Leiter Verkehr, Raumplanung, Energie und Umwelt Handelskammer beider Basel.

«Für eine zielführende Stärkung der Biodiversität und des Landschaftsbildes braucht es nicht weitere Auflagen, Nutzungseinschränkungen oder Schutzflächen, sondern innovative Förderungsmassnahmen. So unterstützen wir die in der kantonalen Biodiversitätsstrategie aufgeführte Massnahme zur Prüfung eines Ersatzmassnahmenpools als sinnvolles, marktnahes Instrument», ergänzt Martin Dätwyler, Direktor Handelskammer beider Basel.

Bei der Überbauung von für die Biodiversität wertvollen Flächen muss mittels eines Punktesystems derselbe Naturwert an anderer Stelle wiederhergestellt werden, so die bereits heute bestehende Regelung. «Zurzeit sind diese Punkte jedoch nicht handelbar. Um der Erhaltung von für die Biodiversität wertvollen Flächen einen adäquaten Preis zuzuordnen und die Flexibilität der Raumplanung zu erhöhen, wäre eine «Börse» der Biodiversitätspunkte jedoch zielführend. Der Ersatzmassnahmenpool muss zwingend grenzüberschreitend gedacht und zusammen mit Akteuren aus der Wirtschaft konzipiert werden. Die Unternehmen sind bereit, ihre Verantwortung zu übernehmen. Strikte Vorschriften seitens der Behörden sind jedoch der falsche Weg dazu»,
so Dätwyler abschliessend.

Die Biodiversitätsstrategie des Kantons Basel-Stadt ist zurzeit in Vernehmlassung. Die Vernehmlassungsfrist läuft Ende Juli ab.

 

Unsere Stellungnahme finden Sie hier.

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