Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 15. und 22. Januar 2025

10.01.2025

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 15. sowie 22. Januar 2025 Stellung.

Traktandum 27: Motion 1 Nicole Kuster-Simon und Konsorten betreffend Finanzsicherung Bachelor Studiengang Sustainable Development

Das Thema Sustainable Development ist wichtig für die Zukunft der Wirtschaft und der Gesellschaft. Daher bietet auch die FHWN verschiedene Studiengänge zu Umweltwissenschaften und Technologien an und verstärkt diese Bemühungen zusätzlich im Leistungsauftrag 2025-2028.

Inwiefern zusätzliche Studiengänge auch für die Universität wichtig sind, sollte der Universitätsrat in seiner Strategie, resp. die Trägerkantone mit der Universität in der Vorbereitung des Leistungsauftrages entscheiden. Der Weg, mit zweckgebundenen Geldern einen Studiengang einzufordern, ist aus unserer Sicht nicht der Richtige. Es stellen sich uns folgende Fragen:

  • Kann oder soll der Regierungsrat, als Kantonsvertreter und damit Träger der Universität Basel, im Globalbudget zweckgebundene Gelder bewilligen?

  • Kann oder soll der Regierungsrat, als Kantonsvertreter und damit Träger seitens Basel-Stadt, trotz vereinbarter Parität zwischen den beiden Trägerkantonen, einseitig und zweckgebunden einen Bachelor Studiengang im Alleingang finanzieren?

Wenn diese Motion überwiesen und damit ein Präjudiz gefällt wird, werden sich der Grossrat wie auch der Landrat in den zukünftigen Debatten rund um das Globalbudget der Universität vermehrt inhaltlich in die Ausrichtung und damit in den Leistungsauftrag der Universität einbringen wollen.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 38: Motion Beatrice Isler und Konsorten betreffend neue Planung für Wohnungsbau entlang Grenzacherstrasse; Motion Christian von Wartburg und Sebastian Kölliker betreffend weg mit dem Rank, neue Ansätze für Wohnen am Rhein (Zwischenbericht); Anzug Martin Lüchinger und Konsorten betreffend einer beispielhaften und ökologisch verträglichen Stadtrandentwicklung Ost, Schreiben des RR

Die Handelskammer unterstützt grundsätzlich die Forderung nach einer Neuplanung des Areals zwischen Grenzacherstrasse, Bahndamm, Rankstrasse und Hörnliallee. Da sowohl Wohn- als auch Wirtschaftsflächen immer knapper werden und zunehmend im Wettbewerb stehen, eignet sich das Areal nach einer Verlegung der Grenzacherstrasse hervorragend für qualitativ hochwertiges Wohnen.

Eine geplante Verlegung der Grenzacherstrasse begrüssen wir, unter der Voraussetzung, dass die neue Verkehrsführung mindestens die heutige Kapazität gewährleistet. Zusätzlich sollte eine mögliche Kapazitätssteigerung der Hörnliallee im Rahmen der Neuplanung geprüft werden.

Die Handelskammer spricht sich dafür aus, die Motion stehen zu lassen. Gleichzeitig ist es entscheidend, dass künftige verkehrstechnische Anforderungen sowie Projekte wie die trinationale S-Bahn (Herzstück) und die Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes bei der Planung mitberücksichtigt werden.

Wir bitten Sie, die Motionen stehen zu lassen und den Anzug abzuschreiben.

Traktandum 66: Anzug Melanie Nussbaumer und Konsorten betreffend Erhöhung der Abschlüsse auf der Sekundarstufe II, Schreiben des RR

Das Erziehungsdepartement steht bereits mit den Wirtschaftsverbänden (HKBB, AGV, GVBS) im Austausch: Gemeinsam werden wir noch in diesem Jahr u. a. auch dieses Thema aufnehmen. Aus diesem Grund sehen wir es als verfrüht, Studien in Auftrag zu geben, resp. bereits kurzfristig greifende Massnahmen zu ergreifen. Die Problematik ist vielschichtig und soll auch aus diversen Perspektiven betrachtet und dann umsichtig angegangen werden.

Das Thema ist für die Wirtschaft aber sehr wichtig und ist – wie erwähnt – bereits in Bearbeitung.

Wir bitten Sie daher, den Anzug zu überweisen.

Traktandum 68: Anzug Mark Eicher und Konsorten betreffend Weiterbildungsgutscheine für Lehrabgängerinnen, Schreiben des RR

Seit 2018 gibt es eine Subjektfinanzierung des Bundes bei einer Berufsprüfung (eidg. Fachausweis) und höheren Fachprüfung (eidg. Diplom). Diese Beiträge liegen bei 50 Prozent der Ausbildungskosten und werden bei Anmeldung zur Prüfung vergütet. Die andere Hälfte muss selbst oder durch den Arbeitgeber finanziert werden. Dies nur ein Beispiel, warum die höhere Berufsbildung (HBB) – neben der Doppelbelastung Studium/Beruf – gegenüber dem gymnasialen und universitären Weg an Attraktivität einbüsst. Mit Weiterbildungsgutscheinen den Weg von der Berufsbildung in die Tertiärstufe A und B (Uni/FHNW/HBB/) zu ebnen, ist daher zu begrüssen. Wie der Bericht des Regierungsrates aufzeigt, sind die meisten Schulen, die zu einer Tertiärstufe A (Fachhochschule/Universität) führen, für Einwohner des Kantons kostenlos. Was vom Bericht des Regierungsrates aus unserer Sicht nur am Rande erwähnt wird, ist die finanzielle Unterstützung der Tertiärstufe B (Höhere Berufsbildung). Hier wären aus Sicht der Wirtschaft Weiterbildungsgutscheine förderlich und prüfenswert.

Wir bitten Sie daher, den Anzug stehenzulassen.

Traktandum 69: Anzug Beatrice Messerli und Konsorten betreffend Streichung der Leistungschecks an der Basler Volksschule sowie Anzug Katja Christ und Konsorten betreffend standardisierte Leistungschecks, Schreiben des RR

Die Handelskammer beider Basel hat die vierkantonale Einführung (Bildungsraum Nordwestschweiz: BS/BL/AG/SO) der einheitlichen Schulchecks von Anfang an begrüsst und unterstützt. Mit diesem Instrument wird die Rekrutierung von Lernenden aus den vier Kantonen durch die bessere Vergleichbarkeit vereinfacht. Diesen Vorteil der Vergleichbarkeit nutzen mittlerweile einzelne Unternehmen und setzen die Checks in adaptierter Form für die nationale oder internationale Rekrutierung ein. Des Weiteren hat der Dachverband economiesuisse in der kürzlich geführten Debatte um eine nationale Harmonisierung der Zeugnisnoten und Beurteilungsmethoden, die Leistungschecks des Bildungsraums Nordwestschweiz als positives Beispiel hervorgehoben (Fehlgeleitete Diskussion über Schulnoten).  Ferner ermöglichen die Checks auch für die Schulen eine faire, objektive und umfassende Leistungsbeurteilung der Schülerinnen und Schüler.

Wir bitten Sie daher, dem Regierungsrat zu folgen und die beiden Anzüge abzuschreiben.

Traktandum 87: Motion Luca Urgese und Konsorten betreffend Einführung eines jährlichen Grossratsbeschlusses über den kantonalen Einkommenssteuerfuss, Stellungnahme des RR

Die Motion fordert, dass der Grosse Rat künftig jährlich im Rahmen der Budgetdebatte über den kantonalen Steuerfuss für die Einkommenssteuer entscheiden kann. Der Steuerfuss ist ein bewährtes Instrument in praktisch allen Gemeinden und Kantonen der Schweiz. Aufgrund der aktuellen finanziellen Lage und der Budgetprognose kann das zuständige Gremium darüber entscheiden, wie hoch im kommenden Jahr die effektive Steuerbelastung sein soll. Dabei ist festzuhalten, dass der Steuerfuss in beide Richtungen verändert werden kann, bei Bedarf also auch eine Erhöhung erfolgen kann.

Die Handelskammer ist der Ansicht, dass die Steuersätze des Kantons nach wie vor zu hoch sind. Die hohen Überschüsse der letzten Jahre zeigen, dass der Kanton Basel-Stadt zu viel Steuern einnimmt. Die Einführung eines jährlichen Beschlusses über den Steuerfuss kann daher für eine Senkung der Einkommenssteuertarife kein Ersatz sein. Dennoch unterstützt sie den Vorstoss. Er macht es möglich, künftig schneller auf die finanzielle Entwicklung des Kantons zu reagieren und die Bevölkerung nur so stark zu belasten, wie es für den Kantonshaushalt effektiv notwendig ist.

Entgegen der Darstellung des Regierungsrates kann dabei den Anliegen der Landgemeinden einfach Rechnung getragen werden. Indem der kantonale Steuerfuss ausschliesslich auf die Kantonssteuerquote, also den kantonalen Anteil der Steuereinnahmen, angewendet wird, bleiben die kommunalen Finanzen unbeeinträchtigt.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 88: Motion Lorenz Amiet und Konsorten betreffend Neues Steuerpaket- Kaufkraft bei der Bevölkerung statt Überschüsse beim Kanton, Stellungnahme des RR

Der Kanton Basel-Stadt weist auch nach dem dieses Jahr in Kraft getretenen Steuerpaket einen substanziellen strukturellen Überschuss auf. Dies zeigt sich durch die jährlich auftretenden hohen Überschüsse des Kantons: Trotz eines starken Ausgabenwachstum und einem anhaltend hohen Investitionsniveau erzielt der Kanton jedes Jahr sehr positive Rechnungsabschlüsse. Die Handelskammer unterstützt deshalb Bestrebungen, die Bevölkerung weiter zu entlasten und die im schweizweiten Vergleich nach wie vor hohe Steuerbelastung zu reduzieren.

Die vorliegende Motion fordert ein neues Steuerpaket im Umfang von ungefähr 150 Millionen Franken. Dies wäre ein substanzieller Schritt hin zu einer Angleichung der Einnahmen an das Ausgabenniveau des Kantons. Insbesondere für Einkommen unter 200'000 Franken wäre das eine bedeutende Entlastung. Der Kanton würde damit für Arbeitskräfte deutlich an Attraktivität gewinnen.

Der Regierungsrat hält eine weitere Senkung für verfrüht. Hierzu ist festzuhalten, dass ein solches Steuerpaket frühestens in zwei bis drei Jahren wirksam werden könnte. Es bleibt also ausreichend Zeit, die weitere Entwicklung der Kantonsfinanzen zu beobachten, bevor der definitive Entscheid über eine Steuersenkung fällt. Zudem bestehen auch hier Lösungsansätze, damit die kommunalen Finanzen nicht negativ beeinträchtigt werden.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare verfasst.

Newsletter