Stellungnahme zur Landratssitzung vom 12. September 2019

10.09.2019

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 12. September 2019 Stellung.

Traktandum 16: Temporäre Lärmschutzmassnahme auf der A22

Die Hochleistungsstrasse A22 ist die Hauptverkehrsachse von der A2 ins Ergolztal führend. Aufgrund baulicher Einschränkungen sind umfangreiche Massnahmen zum Lärmschutz der Anwohner nicht auf allen Abschnitten der A22 möglich. Sobald der Bund die A22 übernommen hat, beginnt er mit der Ausarbeitung des vollständigen Lärmsanierungsprojekts. Es ist anzunehmen, dass der Bund Massnahmen definieren und umsetzen wird, welche die Lärmbelastung dauerhaft mindern werden. Eine kurzfristige Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 60 km/h ist nicht zielführend, da sie wahrscheinlich zu einer Verlagerung des Verkehrs auf das untergeordnete Strassennetz – d.h. die Gemeindestrassen – führen würde. Somit würde sich die Lärmproblematik in sensiblere Bereiche des Kantonsgebiets verlagern und keinesfalls abnehmen.

Wir bitten Sie daher, die Motion dem Regierungsrat nicht zu überweisen.

Traktandum 17: Deponien / Baustoffkreislauf im Kanton Basel-Landschaft

Aufgrund der Tatsache, dass die Deponien für unverschmutztes Aushubmaterial und Interstoffe (Typ A und B) im Kanton Basel-Landschaft grösstenteils aufgefüllt sind, kann letzterer seine kantonale Aufgabe der Abfalllagerung nach dem Verursacherprinzip nur bedingt wahrnehmen. So werden bereits heute ca. 85 Prozent des unverschmutzten Aushubmaterials im Ausland deponiert. Nachdem die Stimmbürger die von der BUD vorgeschlagenen neuen Deponiestandorte im November 2016 mittels Referendum abgelehnt haben, gilt es zeitnah neue Lösungen zu finden. Das dem Landrat unterbreitete Postulat 2019/119 fordert die Regierung auf, Förderungsmöglichkeiten einer für die Region Basel ausgerichteten Aufbereitungsanlage für unverschmutztes und belastetes Aushubmaterial sowie für mineralische Bauabfälle zu prüfen. Durch dieses Projekt von überkantonalem Nutzen könnte die Nachfrage nach zusätzlichem Deponieraum langfristig reduziert werden. Ergänzend dazu soll die Regierung die notwendige Minimalgrösse wirtschaftlich effizienter Deponiestandorte (Typ A und B) erheben und ausgehend von den bereits getätigten Voruntersuchungen weitere geeignete Deponiestandorte benennen. Die Handelskammer beider Basel zeigt sich zuversichtlich, dass mit einem solch zweispurigen Vorgehen, welches auf die Schaffung neuer Deponiekapazitäten und der Reduktion von Abfällen abzielt, die regionale Entsorgungssicherheit nachhaltig verbessert wird.

Wir bitten Sie, der Empfehlung des Regierungsrats zu folgen und das Postulat zu überweisen.

Traktandum 25: Kerosin-Steuer auf Flugtickets; Florence Brenzikofer; 2019/187

Mit der Forderung zur Ausarbeitung einer Standesinitiative wollen die Motionäre eine Kerosinsteuer einführen. Die Handelskammer beider Basel weist darauf hin, dass im Kanton Basel-Stadt die Formulierung einer vergleichbaren Standesinitiative diskutiert wird (Vorstoss: 19.5106). Da der Grossteil der in der Schweiz durchgeführten Flüge internationale Anbindungen sind und Kerosin seit der Unterzeichnung des Chicagoer Abkommens von 1944 im internationalen Flugverkehr steuerbefreit ist, ist die Wirkung der geforderten Standesinitiative vernachlässigbar. Der Bund könnte also nur eine Kerosinsteuer auf Inlandflüge erheben.

Wir bitten Sie, den Antrag auf Einreichung einer Standesinitiative nicht gutzuheissen.

Traktandum 31: Decarbonisierung Gasversorgung BL; Klaus Kirchmayr; 2019/218

Der Motionär fordert, dass über eine Ergänzung des kantonalen Energie-Gesetzes spätestens ab 2030 nur noch CO2-neutral produziertes Gas im Kanton Basel-Landschaft geliefert werden darf. Sowohl die Handelskammer, als auch der Regierungsrat erachten diese Forderung als nicht realistisch. Heute beträgt der Anteil an CO2-freiem Gas lediglich 1 Prozent. Es ist stark zu bezweifeln, inwiefern die übrigen 99 Prozent durch CO2-freies Gas kompensiert werden könnten. Die Folgen dieser Motion sind mögliche Entschädigungszahlungen an die nicht abgeschriebene Infrastruktur und ein empfindlicher Preisanstieg für die Endverbraucher.

Wir bitten Sie, den Vorstoss nicht an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 46: Planung Muggenbergtunnel; Rolf Blatter; 2019/244

Das vorliegende Postulat fokussiert auf die Achse Basel – Delémont. Der Regierungsrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welchen Kosten die Erstellung des Muggenbergtunnels verbunden ist und in welchem zeitlichen Rahmen eine Umsetzung realisiert werden kann. Die Handelskammer setzt sich intensiv für die Schaffung von Kapazitäten im öffentlichen Verkehr sowie die Beseitigung von Engpässen im Bereich der Hochleistungsstrassen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ein. Der Muggenbergtunnel mit integralem Halbanschluss Nord und Süd ist das Kernprojekt, welches die verkehrliche MIV-Verbindung zwischen der Agglomeration Basel und dem Jura langfristig sicherstellen soll.

Wir bitten Sie, der Empfehlung des Regierungsrats zu folgen und das Postulat zu überweisen.

 

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