Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 16. Januar
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 16. Januar 2020 Stellung.
Traktandum 10: Energieförderprogramm «Baselbieter Energiepaket»: Anschlussfinanzierung nach Ablauf Verpflichtungskredit 2009/200 – Ausgabenbewilligung und Anpassung kantonales Energiegesetz (1. Lesung); 2019/457
Die Handelskammer beider Basel befürwortete bereits während der Vernehmlassung das neue Baselbieter Energiepaket und empfiehlt es zur Annahme. Die Fokussierung auf vom Bund geförderte Massnahmen ist im Sinne eines effizienten Einsatzes der kantonalen Mittel und daher zu begrüssen. Die von 104 der insgesamt 108 eingegangenen Stellungnahmen geforderte Erhöhung der Förderbeiträge für die Jahre 2020 bis 2035 ist weiterhin nicht im Sinne der Handelskammer. Die nun vorgeschlagene moderate Erhöhung der Mittel von jährlich 3 auf 4 Millionen Franken stellt aus unserer Sicht einen akzeptablen Kompromiss dar.
Wir bitten Sie, die Ausgabenbewilligung zu genehmigen und die Änderungen im kantonalen Energiegesetz anzunehmen.
Traktandum 11: Umsetzung EDK-Beschluss: Einführung Obligatorisches Fach Informatik (Gymnasien); Ausgabenbewilligung; 2019/686
Der EDK-Beschluss mit der obligatorischen Einführung des Faches Informatik in den Gymnasien kommt dem Bedürfnis der Wirtschaft nach Fachkräften mit digitalen Kompetenzen sehr entgegen. Die Handelskammer beider Basel unterstützt daher die rasche Umsetzung im Baselbiet. Auch unterstützt sie den Vorschlag, drei von vier Lektionen ins Lektionendeputat aufzunehmen und eine Lektion im Halbklassenunterricht aus der bestehenden Stundentafel zu kompensieren. Allerdings möchte die Handelskammer auch hier wieder die Wichtigkeit der Weiterbildung von Lehrpersonen ansprechen. Es sollte auch geprüft werden, ob allenfalls eine Fachperson aus der Wirtschaft, die aufgrund der Praxisnähe stets über aktuelles Knowhow verfügt, eingesetzt werden könnte.
Wir bitten Sie, der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission zu folgen und die Ausgaben-bewilligung zu genehmigen.
Traktandum 26: Bildungsoffensive 2025: Flächendeckende Digitalisierung auf allen Schulstufen; 2019/628
Die digitalen Kompetenzen von Fachkräften in der Wirtschaft werden immer wichtiger, resp. werden schlichtweg vorausgesetzt. Mit dem neuen Lehrplan sind diese Kompetenzen auf allen Schulstufen festgelegt. Auch die IT-Infrastruktur wird aktuell flächendeckend ausgebaut. Einzig auf Gemeindeebene, also in den Primarschulen, gibt es noch keine einheitliche Lösung, was auch die Wirtschaft bedauert. Mit der vorliegenden Motion und entsprechender Ausstattung von digitalen Geräten auf allen Schulstufen wird aber noch nicht gewährleistet, dass die SchülerInnen die gewünschten Kompetenzen erlangen. Vielmehr muss der Fokus auf der Weiterbildung von Lehrpersonen gelegt werden. Die Handelskammer beider Basel begrüsst zwar die Stossrichtung der Motion, erachtet diese aber als bereits teilerfüllt.
Wir bitten Sie, der Empfehlung des Regierungsrates zu folgen und die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Traktandum 28: Ein klimaneutrales Baselbiet; Stephan Ackermann; 2019/630
Das Postulat beauftragt die Regierung zu prüfen und zu berichten, mit welchen Massnahmen der Kanton Basel-Landschaft die am 28. August revidierten Klimaziele des Bundesrats umsetzen will. Der Bundesrat peilt in seinem revidierten Ziel Netto-Null Emissionen bis 2050 an.
Die Handelskammer sieht ausgehend von dieser Revision keinen Handlungsbedarf für den Kanton. Es ist nicht in der Verantwortung der Kantone individuelle Massnahmen zur Umsetzung von Bundeszielen festzusetzen. Erstmals gilt es die von der Bundesverwaltung auszuarbeitende Klimastrategie 2050 abzuwarten. Die Aufgabenteilung bei der Definition von Massnahmen zwischen dem Bund und den Kantonen hat sich indes bewährt.
Wir bitten Sie, das Postulat nicht an den Regierungsrat zu überweisen.
Traktandum 31: Masterplan Kreislaufwirtschaft; Simon Oberbeck; 2019/611
Die Umsetzung eines nachhaltigen Abfallmanagements ist ganz im Sinne der Handelskammer beider Basel. Daher unterstützte sie auch das Postulat «Deponien / Baustoffkreislauf im Kanton Basel-Landschaft» (2019/119), welches am 12. September 2019 an den Regierungsrat überwiesen wurde. Eine höhere Recyclingquote würde die Deponien entlasten und somit länger verfügbar machen. Die Handelskammer begrüsst die Grundsätze dieser Motion, würde aber eine überregionale Betrachtungsweise, ähnlich dem Postulat 2019/119, begrüssen.
Wir bitten Sie, die Motion als Postulat an den Regierungsrat zu überweisen.
Traktandum 34: Überschreitung der maximalen Südanflugsquote: Umgehende Überprüfung des 5 Knoten-Regimes durch die Flugsicherheitsbehörden; Balz Stückelberger; 2019/633
Durch eine Anpassung bei den technischen Vorschriften zur Rückenwindkomponente bei Landeanflügen am EuroAirport, zielt das Postulat auf eine effiziente und elegante Reduktion der Lärmemissionen über dem dichtbesiedelten Siedlungsgebiet ab. Aufgrund des grossen Potentials gilt es die Regierung aufzufordern, sich bei den entsprechenden Stellen für eine Anpassung dieser Vorschriften einzusetzen.
Wir bitten Sie, das Postulat an den Regierungsrat zu überweisen.
Traktandum 43: CAS in digitaler Didaktik für Lehrpersonen; Julia Gosteli; 2019/586
Aufgrund der Digitalisierung, die auch vor den Schulen nicht Halt macht, ist es unumgänglich, dass sich Lehrpersonen diesbezüglich weiterbilden. Eine Weiterbildung ist aber nur dann erfolgsversprechend, wenn sie der entsprechenden Stufe und des jeweiligen Faches der Lehrperson entspricht. In einem Schnellschuss einen generellen CAS für alle Lehrpersonen anzubieten, macht aus Sicht der Handelskammer wenig Sinn. Zudem ist eine Weiterbildung aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung keine Zusatz-Qualifikation, die sich im Lohn widerspiegeln sollte, sondern wird in Zukunft zur Grundkompetenz von Lehrpersonen gehören.
Wir bitten Sie, das Postulat nicht an den Regierungsrat zu überweisen.
Traktandum 47: Grundlegende Überprüfung der bestehenden Staatsgarantie für die Basellandschaftliche Kantonalbank BLKB; 2019/708
Das Postulat der bürgerlichen Parteien möchte den Regierungsrat beauftragen, eine Auslegeordnung über Rechtsform und Staatsgarantie der BLKB zu erstellen. Insbesondere aus Sicht der Risikotragenden – also des Kantons und damit allen Steuerzahlenden – handelt es sich dabei um ein berechtigtes Anliegen. Mit Blick auf die Entwicklungen, die andere Kantonalbanken in der Schweiz durchmachen, ist es an der Zeit, durch ein strukturiertes Vorgehen eine detaillierte und transparente Auslegeordnung zu erarbeiten. Damit kann in Zukunft ein fundierter Entscheid über Rechtsform und Staatsgarantie der BLKB gefällt werden.
Wir bitten Sie daher, das Postulat an den Regierungsrat zu überweisen.