Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 31. Januar 2019

29.01.2019

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 31. Januar 2019 Stellung.

Traktandum 8: Neupositionierung der Brückenangebote beider Basel: Aufbau eines Zentrums für Brückenangebote Basel-Landschaft (2. Lesung); 2018/813

Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Neupositionierung der Brückenangebote aufgrund folgender Änderungen:

  • Das Zentrum für Brückenangebote baut auf der beruflichen Orientierung der Sekundarstufe I auf, welche den direkten Einstieg in die berufliche Grundbildung, respektive in eine weiterführende Schule zum Ziel hat. Durch die angepassten Aufnahmekriterien und Zulassungsbeschränkungen erfolgt eine Aufnahme in die Brückenangebote erst dann, wenn trotz nachgewiesenen Bemühungen kein Direkteinstieg in eine Berufsausbildung möglich ist. Ein Übertritt in ein Brückenangebot wird dadurch bewusster und mit klarem Ziel gewährt.
  • Für Jugendliche, die einen Direkteinstieg in die berufliche Grundbildung nicht schaffen, sind Brückenangebote von einjähriger Dauer mit nachqualifizierenden Inhalten wie auch der Unterstützung in der Berufswahl sinnvoll. Die vorliegende Gesetzesänderung, die eine strukturelle wie auch inhaltliche Neukonzeption der Brückenangebote umfasst, sieht nun auch die Überführung der BVS 2 (zweijährige Berufsvorbereitungsschule) in ein einjähriges Brückenangebot vor. Damit wird eine langjährige Forderung aus der Wirtschaft erfüllt.
  • Die bedarfsgerechte Ausgestaltung berücksichtigt einerseits, dass Jugendliche im Sinne eines zukunftsfähigen Berufsanschlusses unterstützt werden und andererseits auch die aktuelle Lage des Lehrstellenmarktes berücksichtigt wird. Die regionale Wirtschaft wird damit neu verstärkt in diesen Prozess miteingebunden.
  • Durch den Aufbau eines Zentrums für Brückenangebote kalkuliert der Kanton Basel-Landschaft ab 2021 mit Einsparungen von rund 4.8 Mio Franken pro Jahr. Diese werden durch Bündelung von Ressourcen und zielgerichteter Unterstützung und Beratung von Jugendlichen erzielt. Zudem wird mit der „Neupositionierung der Brückenangebote beider Basel" die bisherige bikantonale Zusammenarbeit aktualisiert und dadurch auch die Harmonisierung der beiden Kantone verstärkt.

Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Neupositionierung der Brückenangebote beider Basel: Aufbau eines Zentrums für Brückenangebote und stimmt den entsprechenden Änderungen im Bildungsgesetz zu.

Wir bitten Sie, den Änderungen des Bildungsgesetzes (SGS 640) zuzustimmen und der Stimmbevölkerung mit der Empfehlung auf Annahme vorzulegen.

Traktandum 22: Erweiterung und Stärkung des Bildungsrates 2018/638; Parlamentarische Initiative von Miriam Locher

Die parlamentarische Initiative fordert eine erweiterte Zusammensetzung des Bildungsrates. So sollen u.a. auch die Schulleitungen und Schulräte in diesem Gremium vertreten sein. Grundsätzlich befürwortet die Handelskammer die Diskussion um eine Erweiterung der Vertreter im Bildungsrat. Der Zeitpunkt dafür ist allerdings nicht passend, da Stimmbevölkerung erst vor wenigen Monaten, am 10. Juni, den Bildungsrat in seiner aktuellen Zusammensetzung bestätigt hat. Wie der Bericht der Regie-rung dies auch richtig darlegt, würde eine Überweisung der Initiative das Gesetzgebungsverfahren auslösen, was zum jetzigen Zeitpunkt Unsicherheit bezüglich Zusammensetzung der neuen Amtsperiode (2019-2022) nach sich ziehen würde. Die Handelskammer unterstützt daher das Postulat von Béatrix von Sury (siehe unten; Traktandum 85), welches die Regierung vorab nur beauftragt, die Zusammensetzung des Bildungsrates zu prüfen. Allfällige Anpassungen könnten dann in der Amtsperiode 2023-2027 vorgenommen werden und eine ausgewogene Prüfung ohne Zeitdruck wäre damit gewährleistet.

Wir bitten Sie, dem Bericht des Regierungsrates zu folgen und die Parlamentarische Initiative nicht zu überweisen.

Traktandum 23: Adäquate Zusammensetzung des Bildungsrats 2018/635; Postulat von Béatrix von Sury d'Aspremont

Bemerkungen siehe oben (Traktandum 36).

Wir bitten Sie, dem Bericht des Regierungsrates zu folgen und das Postulat zu überweisen.

Traktandum 34: Missachtung des Espoo-Abkommens: Neue Umweltverträglichkeits-prüfung für den EAP dringend nötig!; Postulat Rahel Bänziger Keel; 2018/727

Das Postulat fordert den Regierungsrat dazu auf, sich gemeinsam mit der Regierung von Basel-Stadt über seine Mitglieder im EAP-Verwaltungsrate die Einhaltung des Espoo-Abkommens einzufordern. Ausserdem soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung samt Risikoanalyse durchgeführt werden. Ferner sollen weitere Massnahmen im Zusammenhang mit Fluglärm geprüft werden.

Generell erfüllen sowohl das An- und Abflugregime, als auch das geltende Pistennutzungskonzept am EuroAirport die Bestimmungen an die Flugsicherheit. Unter Wahrung dieser werden auch die Interessen der Flughafenanwohner berücksichtigt. Dies gilt für alle Anwohner im Dreiländereck. Die Espoo-Konvention ist im Falle des EuroAirports schon aus dem Grund nicht anwendbar, da kein in ihr geregeltes Vorhaben besteht. Dies wäre beispielsweise beim Bau eines Flughafens der Fall – bei der reinen Optimierung des Flugbetriebs wie im Falle des EuroAirports hingegen nicht. Diese Optimierung führt notabene zu einer Reduktion der Flugstreuung, was eine Verbesserung der Lärm- und Luftbelastung zur Folge hatte. Eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit schon aus logischen Gründen nicht zielführend. Betreffend Fluglärm muss festgehalten werden, dass sich die Anzahl Bewegungen seit 2000 um 25 Prozent – bei einer gleichzeitigen Verdopplung der Passagierzahlen – verringert haben. Darüber hinaus wurden bereits umfassende Massnahmen seitens des EuroAirports eingeleitet, welche seinen Betrieb und Wirtschaftlichkeit auch negativ beeinflussen können. Die Ausarbeitung einer Risikoanalyse wurde in einem separaten Vorstoss (Postulat 2018/593) verlangt und, von der Handelskammer unterstützt, bereits initialisiert.

Wir bitten Sie, dem Bericht des Regierungsrates zu folgen, den Vorstoss entgegenzunehmen und abzuschreiben.

Traktandum 35: Reduktion der Südlandequote: versprochene Massnahmen gefordert!; Postulat Rahel Bänziger Keel; 2018/822

Das Postulat fordert den Regierungsrat dazu auf, sich über seine Vertreter im EAP-Verwaltungsrat für die Einhaltung des Abkommens zwischen der DGAC und dem BAZL (Flugsicherheitsbehörden Frankreichs und der Schweiz) von 2006 einzusetzen. Demnach sollen, für den Fall, dass die ILS-Anflüge (Südanflüge) über Piste 33 (vormals Piste 34) während eines Kalenderjahres mehr als 8 Prozent aller Landungen betragen, die Ursachen dafür untersucht werden. Sollte der Anteil über 10 Prozent liegen sollen zudem Massnahmen getroffen werden, um die Nutzung unterhalb der 10-Prozent-Marke zu bringen.

Aus Lärmschutzgründen sollen Landungen regulär vom Norden her über Piste 15 erfolgen. Dies ist aus sicherheitstechnischen Überlegungen jedoch nur bei geeigneter Witterung möglich. Im Falle von starken Winden etwa, muss aus Sicherheitsgründen auf Piste 33 ausgewichen werden. Im Zeitraum zwischen 2008 bis 2016 wurde die 10-Prozent-Marke im Jahresdurchschnitt niemals überschritten. Aufgrund ungewöhnlich starker Winde, insbesondere im April 2017, kam es zu einer leichten Überschreitung der Südanflüge um 0.3 Prozent im Jahresdurchschnitt 2017. Gemäss dem oben erwähnten Abkommen, müssen nun eine vertiefte Analyse für die Gründe der vermehrten Südanlandungen stattfinden und entsprechende Massnahmen geplant werden. Die Analyse hat mit dem «Bericht über das Jahr 2017» der Fluglärmkommission der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bereits begonnen.

Die Handelskammer unterstützt die Bemühungen, vertiefte Erkenntnisse über die Hintergründe der vermehrten Landungen über Piste 33 zu erhalten. Dies gilt auch für das Ausarbeiten von Massnahmen, wie im Abkommen vorgesehen. Aufgrund der aussergewöhnlichen Wetterlage in 2017 mit Windverhältnissen, welche deutlich über denen der vergangenen Jahre lagen, ist hier jedoch mit Augenmass vorzugehen. Keinesfalls sollte bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein übermässiges Massnahmenpaket ausgearbeitet werden. Vielmehr gilt es zunächst die Auswertung für das Jahr 2018 sowie den Bericht dazu abzuwarten. Verantwortlich für die Analyse und die Planung der Massnahmen sind die nationalen Flugsicherheitsbehörden der Schweiz und Frankreichs.

Wir bitten Sie, dem Regierungsrat zu folgen und den Vorstoss entgegenzunehmen.

Traktandum 37: Natürlich BL: Standesinitiative «Glyphosat verbieten»; Motion Miriam Locher; 2018/823

Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund, den Einsatz von Glyphost, so wie dieser in der Schweiz zurzeit praktiziert wird, zu verbieten. Der Schutz des Menschen sowie der Umwelt hat aus Eigeninteresse in der Industrie absolute Priorität. Durch Forschungsinvestitionen fördern die Unternehmen – darunter auch Unternehmern der Region Basel – die Entwicklung neuer Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe mit immer höherer Wirksamkeit und besserer Umweltverträglichkeit. Eine Standesinitiative aus einem der Standortkantone des weltweit führenden Life Sciences Cluster Basel, die ein Verbot von Glyphosat fordert, ist aus Sicht der Handelskammer nicht zielführend.

Wir bitten Sie, dem Bericht des Regierungsrates zu folgen und die Motion abzulehnen.

 

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