Stellungnahmen der Handelskammer beider Basel zu den Grossratssitzungen vom 09., 16. und 17. Dezember

04.12.2020

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 09., 16. und 17. Dezember 2020 Stellung.

Traktandum 7: Ratschlag betreffend Ausgabenbewilligung für die Beschaffung von Elektrobussen und den Neubau der Garage Rank durch die BVB sowie Genehmigung von Investitionen der IWB zur Erstellung der Ladeinfrastruktur sowie Bericht zu zwei Anzügen

Bis 2027 muss der öffentliche Verkehr im Kanton Basel-Stadt zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energieträgern abgewickelt werden. Dies schreibt das «Gesetz über den öffentlichen Verkehr» vor. Darum planen die Basler Verkehrs-Betriebe ihre fossil betriebenen Busse durch Elektrobusse zu ersetzen. Bis 2022 sollen die ersten Elektrobusse im Einsatz sein. Darunter auch grosse Doppelgelenkbusse für die Linie 50. Das geplante Elektrobussystem führt im Vergleich zu einem hypothetischen Dieselbussystem zu jährlichen Mehrkosten von knapp 7 Millionen Franken. Im Erklärvideo der Basler Verkehrs-Betriebe wird das «Bussystem 2027» umfassend erläutert.

Das «Bussystem 2027» ist der effizienteste Weg zum Erreichen der gesetzlichen Vorgaben. Die Handelskammer beider Basel begrüsst dabei insbesondere die zügige Kapazitätserhöhung auf der überlastete Buslinie 50. Dadurch kann die Anbindung der Stadt zum Flughafen deutlich verbessert werden. Der Einsatz dieser Doppelgelenkbusse auf der Line 50 ist bis zur Inbetriebnahme des Bahnanschlusses EuroAirport vorgesehen.

Wir bitten Sie, den Beschlussentwurf anzunehmen.

Traktandum 17.1: Lorenz Amiet und Konsorten betreffend rasche Schaffung von Rechtssicherheit im "Secteur Suisse" am EuroAirport"

Die Standesinitiative spricht ein wichtiges und dringendes Problem an. Die Unternehmen im Schweizer Sektor sind durch die Urteile des Pariser Kassationsgerichtshofes mit einer schwierigen arbeitsrechtlichen Situation konfrontiert. Die aufgrund der Pandemie eingebrochenen Flugbewegungen haben die Lage zusätzlich stark verschärft.

Die Handelskammer als Trägerin der Koordinationsplattform Secteur Suisse EAP, einer Vereinigung der im Schweizer Sektor des Flughafens ansässigen Unternehmen, verfolgt deshalb seit längerer Zeit das Ziel, den im Jahr 2012 abgeschlossenen «Accord de mèthode» in Form eines Staatsvertrages zu verankern und damit gerichtsfest zu machen. Auch alternative Lösungen werden geprüft und diskutiert.

Das Anliegen des Initianten, in Bundesbern Druck zu machen, ist aus diesem Grund sehr gut nachvollziehbar. Jedoch beurteilt die Handelskammer die in der Standesinitiative enthaltene Forderung nach einem Gebietsabtausch als hoch problematisch. Die Schweiz ist in regelmässigem Austausch mit den französischen Behörden, das Problem steht auf der binationalen Traktandenliste. Mehrere regionale französische Mandatsträgerinnen und –träger sind bereit, sich für die binationalen Interessen einzusetzen. Mit dem Vorschlag eines Gebietsabtausches die Frage nach der Souveränität aufzuwerfen würde bedeuten, diese französischen Verbündeten mindestens zu irritieren. Da ein Gebietsabtausch mangels geeignetem Tauschgebiet ohnehin nicht realistisch sein dürfte, riskierte die Schweiz mit einer solchen Forderung unnötig Geschirr zu zerschlagen.

Da die Handelskammer aber die Haltung des Initianten teilt, dass der Handlungsdruck sowohl auf Schweizerischer als auch auf französischer Seite aufrechterhalten werden muss, hat sie in Basel-Stadt und in Basel-Landschaft eine gleichlautende Motion lanciert, wonach die Regierungsräte beider Basel sich beim Bundesrat für ein Verhandlungsmandat einsetzen sollen. Die entsprechende Motion Urgese (20.5434) wird in der Januar-Sitzung des Grossen Rates traktandiert.

Wir bitten Sie, die Standesinitiative nicht zu überweisen.

Traktandum 19.7: Heiner Vischer und Konsorten betreffend Feedback zu Kundenkontakt in der Verwaltung

Der Kanton Basel-Stadt hat eine professionelle und leistungsfähige Verwaltung. Eine hohe Dienstleistungsqualität aufrechtzuerhalten und diese noch weiter zu verbessern, muss das Ziel sein. In der Privatwirtschaft greift man hierzu seit Langem auf Kundenfeedbacks zurück. Nach einem Kontakt mit dem Unternehmen wird man gebeten, die Qualität zu bewerten. Allfällige Qualitätsprobleme lassen sich damit frühzeitig erkennen und anpacken. Es handelt sich um ein bewährtes Instrument der Qualitätssicherung.

Die Handelskammer sieht in einem solchen Feedbackmechanismus die Chance, die Kantonsverwaltung als kundenorientierten Betrieb weiterzuentwickeln. Sowohl für die Bevölkerung als auch für Unternehmen und Organisationen ist eine hohe Dienstleistungsqualität im Kontakt mit dem Staat wichtig. Der Anzug gibt dem Regierungsrat die Möglichkeit, einen derartigen Mechanismus zu überprüfen.

Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.

Newsletter