Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 27. August

24.08.2020

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 27. August 2020 Stellung. 

Traktandum 6: Geschäftsmieten während Corona-Krise: Dreidrittels-Kompromiss (erste und zweite Lesung); Adil Koller; 2020/226

Der Kanton Basel-Landschaft hat in dieser Krise früh reagiert und Massnahmen mit einem Kostenrahmen von rund 120 Millionen Franken beschlossen. Das Massnahmenpaket, wie es von der Regierung vorgeschlagen wurde, ist umfangreich und hilft an jenen fragilen Stellen der Baselbieter Wirtschaft, wo das Unterstützungspaket des Bundes nur unzureichend half. Die Handelskammer beider Basel war beeindruckt vom Umfang des Massnahmenpaketes und von der Geschwindigkeit, mit welcher die Regierung diese Massnahmen aufgegleist hatte.

Gleichzeitig ist für die Handelskammer klar, dass bei unveränderter Situation keine weiteren, breit angelegten Unterstützungsbeiträge durch den Kanton entrichtet werden sollen. Gezielte und wirksame Unterstützung soll weiterhin möglich sein. Es ist wichtig, den volkswirtschaftlichen Schaden einzudämmen, die Handlungsfähigkeit des Kantons für die Zukunft aufrechtzuerhalten und damit verbunden eine langfristige Rezession zu verhindern. Es stehen aber auch die Unternehmen in der Verantwortung, bei normalem Geschäftsgang für schwierigere Zeiten vorzusorgen und Reserven anzulegen.

Die Modellrechnungen des Regierungsrates zeigen, dass der verbleibende Kreis der Unterstützungsberechtigten nur noch relativ klein ist, was für die Wirksamkeit der Soforthilfe spricht. Dennoch sollte der Regierungsrat die Möglichkeit haben, in gewissen Fällen gezielte Unterstützung leisten zu können. Deshalb kann die Handelskammer dieser Vorlage zustimmen. Die Kriterien sind in der Vorlage so gewählt, dass gemäss «Wüest & Partner» bei einer Kompromissquote von 100 Prozent, beim Kanton Kosten von 2,7 Millionen Franken anfallen würden. Die Unterstützungsbeiträge kommen somit gezielt dort an, wo sie benötigt werden.

Gleichzeitig bereiten der Handelskammer die auf Bundesebene geplanten staatlichen Eingriffe in privatrechtliche Mietverhältnisse grösste Sorge. Sie stellen eine präzedenzlose Verletzung der Eigentumsfreiheit dar. Eine Lösung auf kantonaler Ebene, die auf Freiwilligkeit beruht, senkt den Handlungsdruck auf nationaler Ebene und leistet daher einen Beitrag, diesen Eingriff abzuwenden

Die Handelskammer beider Basel kann deshalb die Vorlage unterstützen und empfiehlt dem Landrat, dieser zuzustimmen.

Traktandum 9: Gesetz über die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation (E-Government-Gesetz; E-GovG) (erste Lesung) 2020/178:

Die Vorlage schafft eine längst notwendige Rechtsgrundlage für die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und damit ein wichtiger Beitrag zur modernen Abwicklung von Behördengeschäften über das Internet. Das neue E-Government-Gesetz füllt diese Lücke und sorgt dafür, dass digitale Prozesse in einem rechtlich abgesicherten Rahmen erfolgen.

Die Handelskammer beider Basel empfiehlt dem Landrat, den Anträgen der Regierung zum Gesetz über die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation (E-Government-Gesetz; E-GovG) zuzustimmen.

Traktandum 22: Sanierungen und Renovationen vorverlegen; Christine Frey; 2020/223

Die Motion fordert, dass der Kanton Aufträge für Sanierungen und Renovationen, die er ohnehin vorgesehen hat, vorzieht. Die Coronakrise hat zu einem massiven Auftragseinbruch bei vielen Unternehmen geführt, den diese mit Kurzarbeit überbrücken mussten. Durch vorgezogene Arbeiten sollen die Betriebe unterstützt werden. Der Regierungsrat lehnt die Überweisung der Motion mit der Begründung ab, dass aufgrund der personellen Ressourcen bei der Verwaltung, der Baustellen-Vorgaben des BAG, der beschaffungsrechtlichen Vorgaben und der notwendigen Bewilligungsverfahren keine Beschleunigung möglich ist.

Die Handelskammer bedauert diese Haltung des Regierungsrates. Die Motion fordert entgegen den Ausführungen des Regierungsrates nicht eine Beschleunigung von Baustellen-Arbeiten oder die Umgehung von Vorschriften. Nach dem Vorbild zahlreicher Gemeinden sollen wo möglich und sinnvoll Sanierungen und Renovationen vorgezogen werden. Aus Sicht der Handelskammer kann der Kanton damit einen wichtigen Beitrag leisten, um die Wirtschaft zu unterstützen.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 23: Lehren aus der Covid-19-Pandemie; 2020/257

Die Motion fordert vom Regierungsrat Analysen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den zur Bekämpfung ebendieser ergriffenen Massnahmen. Es ist richtig, nach Abschluss der Krise eine sorgfältige Analyse der Auswirkungen und Massnahmen vorzunehmen, um die richtigen Lehren für allfällige Krisen der Zukunft zu ziehen. Allerdings dauert die derzeitige Corona-Krise immer noch an. Noch immer sind die Verordnungen des Bundesrates in Kraft, noch immer gelten erhöhte Hygiene- und Schutzmassnahmen, noch immer laufen die wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kantonen. Für vertiefte Analysen ist es daher zu früh.

Die Handelskammer kann die Überweisung der Motion dennoch unterstützen, in der Annahme, dass der Regierungsrat dem Landrat seinen Bericht erst nach Ende der Krise unterbreiten wird.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 25: Fernunterricht im Schuljahr 20/21; 2020/290

Grundsätzlich setzt sich die Handelskammer beider Basel mit Nachdruck für die Chancengleichheit in der Bildung ein. Als die Schulen wegen des Corona-Virus geschlossen wurden, war diese Chancengleichheit tatsächlich nicht mehr gegeben. Dabei haben zwar auch die verschiedenen Digitalisierungsstadien in den einzelnen Schulstufen beigetragen, vor allem aber der Unterschied von familiärer Unterstützung, resp. das Vorhandensein oder eben Nichtvorhandensein von notwendigen Infrastrukturen in den jeweiligen Privathaushalten. Die Regierung hat deswegen entschieden, den Präsenzunterricht so rasch wie möglich wieder zu ermöglichen und so wurde, kurz nach dem Einreichen des Postulates, der Unterricht wieder aufgenommen. Die verlangte Dringlichkeit ist daher nicht mehr gegeben. Dass dennoch Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit z.B. auch in der Primarschule alle Schulhäuser bzgl. Digitalisierung auf den gleichen Stand gebracht werden, ist auch ein Anliegen der Wirtschaft. Die Regierung ist hier jedoch bereits an der Arbeit, so wie sie dies auch in ihrer Stellungnahme mitteilt.

Wir bitten Sie daher, das Postulat nicht zu überweisen.

Traktandum 66: Für einen «echten Nettolohn» auch in Baselland; Miriam Locher; 2019/821

Das Postulat möchte ein Lohnabzugsverfahren prüfen, so wie es in der Vergangenheit bereits in Basel-Stadt ausgearbeitet und letztlich abgelehnt wurde. Neu müssten die Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden den Lohnabzug vornehmen, womit Arbeit, Kosten und Haftungsrisiken auf die Wirtschaft übertragen würden. Es bliebe jedoch beispielsweise offen, wie mit der Steuerschuld zu verfahren wäre, wenn der Arbeitgeber die Lohnabzüge nicht ordnungsgemäss an den Staat überweist. Wegen einer genau definierten Personengruppe mit Steuerschulden, sollte nicht ein ganzes System geändert werden. Zumal diese Personengruppe schon heute ohne weiteres in Eigenverantwortung einen automatischen Dauerzahlungsauftrag einrichten könnte. Damit würden unnötige bürokratische Aufwände für die Unternehmen geschaffen. Und es wäre zu befürchten, dass genau die betroffene Personengruppe keinen Gebrauch vom freiwilligen Lohnabzug machen würde, weil sie das Geld anderweitig benötigt. Schliesslich ist nicht zu begründen, weshalb Steuerschulden gegenüber anderen Schulden privilegiert behandelt werden sollen. Der Regierungsrat bestätigt in seiner Stellungnahme diese Argumente und weist zudem darauf hin, dass Personen mit Steuerschulden kaum von einem freiwilligen Lohnabzug Gebrauch machen würden.

In Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberverband Basel bitten wir Sie deshalb, das Postulat nicht zu überweisen.

Traktandum 67: Bericht über finanzielle Risiken des Kantons Basel-Landschaft; 2020/33

Der Regierungsrat publiziert jedes Jahr einen Beteiligungsbericht. Darin werden sämtliche Beteiligungen des Kantons aufgeführt und die besonderen finanziellen und politischen Risiken identifiziert und bewertet. Die Motion fordert, zusätzlich bisher nicht aufgeführte finanzielle Risiken wie Einnahmeausfälle oder Zinserhöhungen aufzuführen, um eine umfassende Beurteilung vornehmen zu können.

Die Handelskammer begrüsst, dass der Regierungsrat bereit ist, seine Berichterstattung im Sinne der Motion zu ergänzen und künftig zusätzliche Informationen zu den finanziellen Risiken des Kantons zu publizieren. Damit erhält der Beteiligungsbericht des Kantons einen zusätzlichen Mehrwert, welcher es allen Entscheidungsträgern ermöglicht, in voller Kenntnis der möglichen Folgen entscheiden zu können.

Wir bitten Sie, die Motion als Postulat zu überweisen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare verfasst.

Newsletter