Wie viel der Kanton pro Kopf kostet

09.07.2021

Am 21. Juni 2021 präsentierten wir ein Themendossier zu den Kantonsfinanzen Basel-Stadt. In diesem Papier befassen wir uns insbesondere mit der Verschuldung des Kantons und mit der Steuerbelastung für natürliche Personen. In einer achtteiligen Artikelserie gehen wir jede Woche auf einen Aspekt des Papiers noch genauer ein und präsentieren weitere Erkenntnisse.

Nachdem wir nun wissen, wofür der Kanton Basel-Stadt Geld ausgibt, blicken wir auf die Ausgabenentwicklung über die letzten Jahre und zeigen auf, wie viel der Kanton jede Einwohnerin und jeden Einwohner kostet.

Die gute Wirtschaftslage in Basel-Stadt widerspiegelt sich in der Ausgabenentwicklung des Kantons: Der Kanton hat seine Ausgaben über die letzten Jahre kontinuierlich gesteigert. Belief sich der Betriebsaufwand im Jahr 2012 noch auf 3,5 Milliarden Franken, stieg dieser bis 2020 auf 4,1 Milliarden Franken. Innert acht Jahren stieg der Aufwand damit um rund 17 Prozent. Um diese Ausgabenentwicklung besser einordnen zu können ist es sinnvoll, sie in Relation zu anderen Grössen zu setzen.

Über den Zeitraum von 2012 bis 2020 gab es eine Teuerung von -0,7 Prozent, sie hatte also keine direkten Auswirkungen. Dennoch hatte sie einen Einfluss auf die Ausgabenentwicklung: Der Grosse Rat gewährte den Mitarbeitenden des Kantons im Dezember 2018 einen Teuerungsausgleich, wobei er zugleich beschloss, auf die Verrechnung der kumulativen Negativteuerung der Jahre 2011 bis 2017 von 1,2 Prozent zu verzichten.

Das Bruttoinlandprodukt des Kantons ist im Zeitraum von 2012 bis 2020 von 32,2 auf 40,3 Milliarden Franken, also um über 25 Prozent angewachsen. Dies hat zum einen Auswirkung auf die Verschuldungsquote, worauf wir später zurückkommen. Zum anderen führt ein Wachstum der Wirtschaft auch zu einem Wachstum der Staatsausgaben.

Ausgaben steigen überproportional zum Bevölkerungswachstum

Gerne wird das kontinuierliche Ausgabenwachstum auch mit dem Bevölkerungswachstum der letzten Jahre begründet. Eine genauere Betrachtung zeigt, dass die grössere Bevölkerung den höheren Aufwand nur zum Teil zu erklären vermag. So zeigt eine Berechnung des Betriebsaufwands pro Kopf, dass dieser von 18'076 Franken pro Kantonseinwohnerin und -einwohner im Jahr 2012 auf 20'430 Franken im Jahr 2020 angestiegen ist. Es fand demnach ein Ausgabenwachstum überproportional zum Bevölkerungswachstum statt.

Anzahl der Kantonsangestellten steigt

Dieses Ausgabenwachstum wiederspiegelt sich auch bei der Entwicklung der Kantonsmitarbeitenden. Sowohl in der Kernverwaltung als auch bei den ausgelagerten Betrieben steigt die Anzahl an Vollzeitäquivalenten (FTE) jedes Jahr an.

Auch diese Entwicklung verläuft überproportional zum Bevölkerungswachstum. Es liegt auf der Hand, dass durch eine grössere Bevölkerung auch der Aufwand der Verwaltung zunimmt. So hat beispielsweise die höhere Anzahl Schülerinnen und Schüler zu einem zusätzlichen Personalaufwand beim Erziehungsdepartement geführt.

Die Gegenüberstellung von Bevölkerungs- und Personalentwicklung zeigt jedoch auf, dass das Personalwachstum im Verhältnis zur Anzahl Kantonsbewohnerinnen und -bewohner überproportional ist. Kümmerte sich früher ein Kantonsmitarbeiter um 14,3 Kantonsbewohner, so sind es heute noch 11,6.

Wie dem überproportionalen Ausgabenwachstum begegnet werden kann

Insbesondere in wirtschaftlich guten Zeiten tendiert die Politik deshalb dazu, die Ausgaben anwachsen zu lassen. Problematisch ist dabei insbesondere, dass sich die Ausgaben in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten nicht ohne weiteres zurückfahren lassen. Langwierige politische Prozesse und starker Widerstand durch die Nutzniessenden der Ausgaben erschweren Kostensenkungsmassnahmen enorm. Führt dies dazu, dass die Ausgaben die Einnahmen des Kantons übersteigen, folgt eine höhere Staatsverschuldung zu Lasten zukünftiger Generationen.

Dieser Grundtendenz und Problematik lässt sich nur mit wirkungsvollen Begrenzungs- und Kontrollmöglichkeiten entgegenwirken, die auch in wirtschaftlich guten Zeiten verhindern, dass die Ausgaben übermässig ansteigen. Zu berücksichtigen ist bei derartigen Regelungen selbstverständlich stets, dass nötige und sinnvolle Investitionen möglich bleiben.

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