Basel schafft Klarheit, nun ist das Baselbiet dran

11.02.2019

Am letzten Abstimmungssonntag hat die baselstädtische Stimmbevölkerung den «Basler Kompromiss» zur Steuervorlage 17 mit einem überwältigenden Mehr von fast 80 Prozent gutgeheissen. Die Handelskammer hat sich an vorderster Front dafür engagiert und freut sich sehr über dieses Ergebnis. Es folgen aber noch zwei wichtige Abstimmungen: Am 19. Mai 2019 wird die Schweiz über die AHV-Steuervorlage entscheiden. Und der Landrat muss noch über die Umsetzung im Baselbiet beschliessen, eine Abstimmung findet voraussichtlich am 24. November 2019 statt.

Nach der Abstimmung ist vor der Abstimmung. Dies gilt in diesem Jahr ganz speziell für das Thema Unternehmensbesteuerung. Der Kanton Basel-Stadt ist vorangegangen und hat am Sonntag deutlich Ja gesagt zur kantonalen Umsetzung der Steuervorlage. Damit erhalten die Unternehmen Klarheit und Rechtssicherheit und die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons mehr Geld im Portemonnaie. Durch eine geschickte Verbindung von Unternehmenssteuerreform und sozialem Ausgleich konnte ein mehrheitsfähiges Paket geschnürt werden.

Nun braucht es ein Ja zum AHV-Steuerdeal am 19. Mai 2019

Damit wurde allerdings erst eine Hürde übersprungen, wenn auch eine wichtige. Um die Steuervorlage wie geplant umsetzen zu können, braucht es am 19. Mai 2019 auch ein Ja zur nationalen AHV-Steuervorlage. Nur so kann das gesamte Paket wie vorgesehen und mit der notwendigen Finanzierung umgesetzt werden.
Die Verknüpfung von Unternehmenssteuerreform und AHV-Reform entspricht nicht dem Wunsch der Wirtschaft. Nachdem die Unternehmenssteuerreform III an der Urne deutlich gescheitert ist, trägt die Handelskammer diesen Kompromiss aber mit. Denn die Besteuerung internationaler Firmen muss zwingend angepasst werden und die Zeit drängt. Das eidgenössische Parlament hat mit der AHV-Steuervorlage eine Lösung gefunden, welche von Linken und Bürgerlichen mitgetragen werden kann. Die Handelskammer wird sich für ein Ja zum AHV-Steuerdeal engagieren.

©Fankhauser Luftbilder
Auch das Baselbiet muss nun seine Hausaufgaben erledigen

Mitten in den parlamentarischen Beratungen befindet sich derzeit der Kanton Basel-Landschaft. Auch hier muss möglichst bald eine Lösung gefunden werden, wie die Unternehmensbesteuerung angepasst werden kann. Gefragt ist eine Vorlage, welche die Lohnkosten möglichst nicht erhöht und zugleich vor dem Volk mehrheitsfähig ist. Nur so kann auch der Kanton Basel-Landschaft seinen Unternehmen baldmöglichst Klarheit und Rechtssicherheit über die künftige Besteuerung bieten. Eine Studie der Credit Suisse zeigt, dass der Baselbieter Regierungsrat auf dem richtigen Weg ist, würde sich der Landkanton doch mit der aktuellen Vorlage im schweizweiten Vergleich um sechs Ränge verbessern. Nun ist es am Landrat, die Beratungen rasch und lösungsorientiert zum Abschluss zu bringen, damit die Baselbieter Bevölkerung am 24. November 2019 über ein gutes Paket abstimmen kann.

 

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