Moratorium Gentechnikgesetz nicht verlängern
Die Handelskammer beider Basel lehnt die vorgeschlagene weitere Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis 2025 ab. Innovative genetische Technologien bieten Chancen – deren Regulierung muss zwingend dem wissenschaftlichen Fortschritt angepasst werden. Eine erneute Verlängerung blockiert ausserdem erforderliche Innovationen für eine nachhaltigere Landwirtschaft und verhindert den gesellschaftlichen Diskurs. Ausserdem schadet die Verlängerung dem Innovationstandort Schweiz.
Ausgangslage
Neue Krankheiten und Schädlinge sowie die Folgen des Klimawandels wirken sich auch in der Schweiz zunehmend auf die Landwirtschaft aus. Zugleich steigen die gesellschaftlichen Erwartungen an eine ressourcen- und umweltschonende landwirtschaftliche Produktion. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, ist die Entwicklung von Nutzpflanzen mit entsprechend verbesserten Eigenschaften ein wichtiges Ziel der Pflanzenzüchtung. So erlauben resistentere Pflanzen eine Reduktion des Pflanzenschutzmittel-Einsatzes und entsprechen damit einer wichtigen gesellschaftlichen Forderung. Innovative Züchtungsverfahren, auch unter Einsatz der Gentechnik, können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten und Fortschritte ermöglichen, die mit der klassischen Züchtung gar nicht oder nur sehr langsam zu erreichen sind. Hierfür gibt es zahlreiche Beispiele aus der weltweiten Forschung und Entwicklung. In vielen Ländern werden derart verbesserte Pflanzen auch bereits seit Jahren verbreitet in der landwirtschaftlichen Praxis eingesetzt. Bei der Frage nach einer weiteren Verlängerung des Gentech-Moratoriums geht es nicht nur um die Nutzung moderner Züchtungsverfahren für die Schweizer Landwirtschaft, sondern grundsätzlich um den politischen Umgang mit Innovationen. Seit Jahren wird versäumt, den Rechtsrahmen dem rapiden wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen – dies ist ausserordentlich bedauerlich. Der Plan einer weiteren, diesmal vierten Verlängerung des seit 2005 geltenden Moratoriums, ohne gleichzeitig erkennbare Bestrebungen zur Ausgestaltung der erforderlichen Rahmenbedingungen, lässt Zweifel am politischen Willen des Bundesrats aufkommen, einen zukunftsgerichteten Umgang mit neuen Technologien in diesem Bereich zu ermöglichen.
Forderungen
Die Handelskammer beider Basel lehnt insbesondere aus nachfolgenden drei Überlegungen die vorgeschlagene weitere Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis Ende 2025 ab und fordert, dass Artikel 37a GTG nach Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2021 ersatzlos gestrichen wird.
- Innovative genetische Technologien bieten Chancen - ihre Regulierung muss dringend dem wissenschaftlichen Fortschritt angepasst werden
Bei der Frage nach einer weiteren Verlängerung des Gentech-Moratoriums geht es nicht nur um die Nutzung moderner Züchtungsverfahren für die Schweizer Landwirtschaft, sondern grundsätzlich um den politischen Umgang mit Innovationen. Die Bio- und Gentechnologie spielt in vielen Anwendungsbereichen, nicht nur in der Landwirtschaft, weltweit eine immer wichtigere Rolle. Neue Verfahren wie die Genomeditierung beschleunigen diese Entwicklung, aber die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz hinken dem wissenschaftlichen Fortschritt weit hinterher. Statt auf Verbote zu setzen, sollten im Dialog mit allen Kreisen praxisgerechte und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen entwickelt werden.
- Eine erneute Moratoriums-Verlängerung blockiert erforderliche Innovationen für eine nachhaltigere Landwirtschaft und verhindert den gesellschaftlichen Diskurs
Moderne Züchtungsverfahren ermöglichen die Entwicklung von Nutzpflanzen, welche den sich ändernden Rahmenbedingungen der Landwirtschaft Rechnung tragen und Ziele der Schweizer Agrarpolitik unterstützen. Ungewisse Zukunftsaussichten aufgrund eines immer wieder verlängerten Zulassungs-Verbots verhindern aber in der Schweiz den praktischen Einsatz innovativer Züchtungsverfahren und eine gesellschaftliche Diskussion anhand konkreter Beispiele.
- Eine erneute Moratoriums-Verlängerung schadet dem Innovationstandort Schweiz
Mit einer weiteren Verlängerung droht das ursprünglich befristete Technologieverbot für gentechnisch verbesserte Nutzpflanzen zu einem Dauerzustand zu werden. Technologieverbote ohne gleichzeitige konstruktive Ansätze für eine Lösung haben eine lähmende Wirkung und senden ein problematisches, innovationsfeindliches Signal, das sich auch auf andere Bereiche (wie zum Beispiel die Hochschulforschung oder andere Wirtschaftsbranchen) auswirken kann.
Im Weiteren verweist die Handelskammer beider Basel auf die ausführliche Stellungnahme von scienceindustries und schliesst sich deren begründeten Forderungen an. Zugleich weist die Handelskammer beider Basel auf den dringenden Handlungsbedarf bei der Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen für neue gentechnische Verfahren (auch ausserhalb der Landwirtschaft, zum Beispiel für die Genomeditierung) an den wissenschaftlichen Fortschritt hin. Nur so können die Chancen der neuen Technologien auch für die Schweiz nutzbar gemacht werden.