Stellungnahme zum «Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport»
Mit dem Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport, soll die gesetzliche Grundlage für zukünftige Projekte im Rahmen des unterirdischen Gütertransports geschaffen werden. Die Handelskammer beider Basel verfolgt das Projekt Cargo Sous Terrain, welches der Auslöser für das neue Bundesgesetz ist, schon seit längerer Zeit und hat sich in mehreren Gesprächen informieren lassen und die Pläne mit Logistikdienstleistern diskutiert. Die Handelskammer begrüsst das visionäre Projekt und die nun geplante Schaffung einer Gesetzgebung für den unterirdischen Gütertransport.
Angesichts des in der Zukunft erwarteten hohen Verkehrswachstums und der damit verbundenen Verkehrsströme, bestehen erhebliche Zweifel, ob die heutige Infrastruktur den zukünftigen Anforderungen genügt. So geht das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) in den «Verkehrsperspektiven 2040» von einer Zunahme des Güterverkehrs um 45% auf der Schiene und um 33% auf der Strasse aus. Das anhaltende Wachstum, verbunden mit bereits heute überlasteten Infrastrukturen, führt gezwungenermassen zur Prüfung neuer Möglichkeiten die Kapazitäten im Bereich des Güterverkehrs auszubauen.
Daher ist es zu begrüssen, dass sich mit Cargo sous terrain (CST) Unternehmen auf privatwirtschaftlicher Basis zusammengeschlossen haben, um auf die grossen Herausforderungen für den zukünftigen Güterverkehr in der Schweiz hinzuweisen und um schon heute neue infrastrukturelle und logistische Lösungen für den Zeitraum ab 2030 in Form eines digitalen Gesamtlogistiksystems zu entwickeln.
Das geplante Bundesgesetz über den unterirdischen Güterverkehr soll die Basis schaffen, um ein einheitliches Plangenehmigungsverfahren auf Bundesebene zu ermöglichen, dessen Ausgestaltung sich weitgehend an jenem nach dem Eisenbahngesetz orientiert. Mit dem neuen Gesetz sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen für den kantonsübergreifenden unterirdischen Gütertransport und den Betrieb von Fahrzeugen auf diesen Anlagen geschaffen werden. Ziel und Zweck des Bundesgesetzes ist es einerseits den diskriminierungsfreien Zugang zu den Transportdienstleistungen sicherzustellen. Andererseits soll sichergestellt werden, dass es nicht zu einer Duplizierung unterirdischer Gütertransportinfrastrukturen bzw. -systeme kommt. Weiterhin ist vorgesehen, die unterirdischen Gütertransportanlagen in den Sachplan Verkehr aufzunehmen.
Zentrale Punkte aus Sicht der Handelskammer
Wir befürworten die Schaffung des Bundesgesetzes über den unterirdischen Gütertransport. Dieses schafft rechtliche Sicherheit und ermöglicht ein kantonsübergreifendes Plangenehmigungsverfahren auf Bundesebene. Das vorgeschlagene Plangenehmigungsverfahren stimmt weitgehend mit dem bewährten Eisenbahngesetz überein. Für die Handelskammer beider Basel ist klar, dass nicht ein Spezialgesetz für CST erstellt werden soll, sondern ein genereller Erlass für den kantonsübergreifenden unterirdischen Gütertransport notwendig ist.
Der Bund soll im Rahmen des Sachplanverfahrens Planungsräume vorgeben. Die konkrete Festlegung der Anlagen sowie die unterirdische Linienführung liegen in der Aufgabe der Kantone. Es ist begrüssenswert, dass die Investoren einen kooperativen Ansatz verfolgen. Synergien zwischen Unternehmen sollen ausgeschöpft und Innovationspotenziale gehoben werden. Indem das Projekt offen für die Beteiligung weiterer Unternehmen und Institutionen ist, kommt es a priori zu keiner Diskriminierung.
Positiv hervorzuheben ist weiter, dass die in der Aktiengesellschaft CST zusammengeschlossenen potenziellen Investoren von einer privatwirtschaftlichen Realisierung der von ihnen favorisierten Tunnellösung überzeugt sind. Gleichwohl gibt es im Rahmen des CST-Projekts noch immer viele Fragen zu klären und weitere Analysen durchzuführen. So ist sicherzustellen, dass die vorhandenen Kapazitäts- und Innovationspotenziale der heutigen Systeme, wie z.B. Lastwagen- und Schienenverkehre, in die Analyse einbezogen werden. Zudem ist zu analysieren, wie der Parallelbetrieb verschiedener Systeme idealerweise funktionieren soll. Zentral hierfür ist das Definieren und Integrieren leistungsfähiger Schnittstellen in das Gesamtsystem, damit heutige Bündelungsvorteile keinesfalls verloren gehen, sondern perspektivisch ausgebaut werden können.
Positiv hervorzuheben ist der von den Investoren gewählte Ansatz ein Gesamtkonzept zu entwickeln, welches einerseits zu ganz neuen Geschäftsmodellen für die Unternehmen führen kann, andererseits aber auch bisherige Geschäftsmodelle hinsichtlich ihrer Effizienz hinterfragen könnte. Zudem wären die Regionen in der Schweiz in unterschiedlicher Weise von der Realisierung des Projekts betroffen. Daher sind sowohl die betroffenen Unternehmen, als auch die Regionen weiterhin in die Planung und Entwicklung von unterirdischen Gütertransportsystemen einzubeziehen.
Aus Sicht der Handelskammer, sollen insbesondere die Thematik leichter Strassengüterfahrzeuge und Lieferwagen unter 3.5 Tonnen Gesamtgewicht im Rahmen der City-Logistik vertieft betrachtet und bestehende Untersuchungen diesbezüglich vervollständigt respektive ausgeweitet werden. Vor allem im urbanen Raum ist durch diese Form des Verkehrs mit einer erhöhten Belastung der Infrastruktur zu rechnen.
Die positiven Effekte von unterirdischen Gütertransportsystemen würden massgeblich durch konkurrenzfähige Preise, hohe Termintreue und gut funktionierender Hubs an den jeweiligen Bedienungspunkten erzielt. Damit sind u.a. auch die Sicherung notwendiger Flächen, die Bündelung der Warenströme und der diskriminierungsfreie Zugang von essentieller Bedeutung.
Fazit und Forderungen
Die Handelskammer beider Basel erachtet das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport als zielführend um Rechts- und Planungssicherheit für Projekte dieser Art zu schaffen.
Zentral ist für uns, dass ein diskriminierungsfreier Zugang sowie eine Abstimmung sämtlicher Planungen von unterirdischen Gütertransportsystemen mit anderen Logistikprojekten stattfinden.