Stellungnahme zur Teilrevision des Postorganisationsgesetzes
Die Handelskammer beider Basel nimmt Stellung zur Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG). Wir anerkennen zwar den Bedarf nach einer Anpassung des Geschäftsmodells von PostFinance an die heutigen Gegebenheiten, lehnen jedoch eine Anpassung des Postorganisationsgesetzes ab.
Die vorliegende Vernehmlassungsvorlage sieht vor, dass PostFinance der Zugang zum Kredit- und Hypothekarmarkt gewährt wird – volumenmässig beschränkt auf diejenigen Kundeneinlagen, welche PostFinance aufgrund des Grundversorgungsauftrags im Zahlungsverkehr zufliessen.
Weiter schlägt der Bundesrat eine Teilprivatisierung von PostFinance vor, um seine Beteiligungsrisiken zu reduzieren und damit PostFinance die regulatorisch notwendigen Eigenmittel bereitstellen kann.
Die Handelskammer beider Basel anerkennt den Bedarf nach einer Anpassung des Geschäftsmodells von PostFinance an die heutigen Gegebenheiten, lehnt jedoch eine Anpassung des Postorganisationsgesetzes in der vorliegenden Form ab. Die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Vorschläge lassen eine fundierte Analyse der finanziellen wie auch gesamtwirtschaftlichen Ausgangslage des Postkonzerns und von PostFinance nicht zu. Eine umfassende Auslegeordnung ist jedoch die entscheidende Voraussetzung, um eine derart einschneidende Reform beraten zu können. Ohne eine solche Auslegeordnung, lässt sich der vorgeschlagene Eingriff in die Wirtschaft nicht ausreichend begründen.
Es muss also eine Grundlage geschaffen werden, auf der eine transparente und zukunftsfähige Strategie inklusive Eigentümerstruktur für den Postkonzern und speziell die PostFinance ausgearbeitet werden kann. Eine solche müsste insbesondere die Ziele, die Governance, die Beteiligungen, die Kontrolle, die künftige Grundversorgung mit postalischen Dienstleistungen – inklusive allfälliger Zahlungsverkehrsdienstleistungen – und deren Finanzierung skizzieren. Die Handelskammer beider Basel fordert volle Transparenz hinsichtlich sämtlicher Transferleistungen und -zahlungen zwischen PostFinance und dem Postkonzern; die Unklarheit hierüber ist mit einer allfälligen Teilprivatisierung unvereinbar.
Auf der Basis der präsentierten Informationen, kombiniert mit den Entwicklungen am Finanzmarkt und dem technologischen Fortschritt insbesondere im Zahlungsverkehr, kommen wir zum Schluss, dass der bundesrätliche Vorschlag ohne volkswirtschaftliche Not zu einer Ausdehnung des Staates und zu einer letztlich ineffizienten Marktverzerrung sowie Allokation von Steuergeldern führen würde. Dass sich insbesondere die PostFinance in einer finanziell schwierigen Lage befindet, hat wenig mit der Grundversorgung im Zahlungsverkehr, jedoch viel mit in der Vergangenheit getroffenen Geschäftsentscheiden zu tun, wie zum Beispiel der markanten Bilanzerweiterung als Ergebnis einer Tiefpreisstrategie. In der Region Basel sind mit der Basler Kantonalbank und der Basellandschaftlichen Kantonalbank bereits zwei Banken im Kredit- und Hypothekarmarkt tätig, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden. Ein drittes Institut in öffentlichem Besitz erscheint für die Sicherstellung der Kreditversorgung in der Region Basel nicht nötig.
Unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte kommt die Handelskammer zum Schluss, dass die Vorlage in dieser Form abgelehnt werden muss. Letztlich geht es auch um die Grundsatzfrage, ob bezüglich PostFinance volkswirtschaftlich oder versorgungstechnisch überhaupt ein Problem besteht, welches zudem nur der Bund lösen kann. Dies ist aus Sicht der Handelskammer beider Basel – zumindest in der Region Basel - nicht der Fall. Vielmehr scheint es so, dass die PostFinance weiterhin den Betrieb der Postdienstleistungen des Postkonzerns zu unterstützen hat. Nach unserer Auffassung sind andere Varianten zur Ausgestaltung der PostFinance denkbar und im Rahmen der geforderten Analyse zu verifizieren, welche aus betriebs- und volkswirtschaftlicher Sicht dem präsentierten Vorschlag überlegen sind und zu keinem Wohlfahrtsverlust führen. Diese Analyse muss der Präsentation eines Vorschlages vorgehen.