Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente

09.07.2024

Die Handelskammer ist nach wie vor der Meinung, dass die Finanzierung der 13. AHV-Rente volkswirtschaftlich problematisch ist. Sie akzeptiert aber den Entscheid der Stimmberechtigten. Zur Finanzierung bevorzugt sie eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, höhere Lohnbeiträge lehnt sie hingegen ab. Zur Entlastung von Wirtschaft und Bevölkerung soll die fehlende Mitfinanzierung der 13. AHV-Rente durch den Bund über den AHV-Fonds finanziert werden.

Allgemeines zur Vorlage

Die vorliegende Vorlage behandelt einerseits die Umsetzung sowie auch die Finanzierung der im März 2024 durch das Schweizer Stimmvolk angenommenen 13. AHV-Rente. Die Handelskammer hat sich vor der Abstimmung gegen die 13. AHV-Rente ausgesprochen und ist nach wie vor der Meinung, dass die Finanzierung einer solchen Rente volkswirtschaftlich problematisch ist. Sie akzeptiert und respektiert aber den Entscheid der Stimmberechtigten.
Wie im erläuternden Bericht schön aufgezeigt wird, sind weder der Bund noch die AHV in der Lage, die durch die 13. AHV-Rente anfallenden Mehrkosten zu finanzieren. Der Bund weist ein mittelfristig erhebliches strukturelles Defizit auf, welches mit stets zunehmenden Ausgaben zu erklären ist. Die AHV ihrerseits hat beschränkte Finanzierungsquellen und ist aufgrund des Umlageverfahrens und der demografischen Entwicklung schon seit Jahren in finanziellen Schwierigkeiten. Zudem ist davon auszugehen, dass die Mehrkosten für die Auszahlung einer 13. AHV-Rente in den nächsten Jahren steigen werden. Dies angesichts der wachsenden Anzahl auszubezahlender Renten und der jährlichen Rentenanpassung an die Lohn- und Preisentwicklung.

Da gemäss der angenommenen Verfassungsnorm die 13. AHV-Rente bereits ab dem Jahr 2026 ausbezahlt werden muss, ist die Handelskammer der Meinung, dass die Finanzierung bis dahin auch sichergestellt sein muss. Nur so wird vermieden, dass die finanzielle Situation des Bundes und der AHV ab 2026 zusätzlich stark belastet wird. Damit eine solche schnelle Finanzierung festgelegt werden kann, muss – wie in der vorliegenden Vorlage vorgeschlagen – mit bereits vorhandenen Finanzierungsquellen gearbeitet werden. Für Diskussionen zu neuen Finanzierungsquellen ist bis dahin keine Zeit. Diese müssen im Hinblick auf eine nächste grössere AHV-Reform (AHV-Reform 2030) geführt werden.

Unsere Position

• Die Handelskammer hat sich vor der Abstimmung gegen die 13. AHV-Rente ausgesprochen und ist nach wie vor der Meinung, dass deren Finanzierung volkswirtschaftlich problematisch ist. Sie akzeptiert aber den Entscheid der Stimmberechtigten.

• Da die 13. AHV-Rente aufgrund der Verfassungsnorm ab 2026 ausbezahlt werden muss, ist die Handelskammer der Ansicht, dass im jetzigen Zeitpunkt nicht neue Finanzierungsquellen diskutiert, sondern die heute bereits existierenden Finanzierungsquellen ausgeweitet werden müssen.

• Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist die bevorzugte Finanzierungsquelle, weil dadurch die 13. AHV-Rente von der Gesamtbevölkerung finanziert, die Solidarität von der jungen Generation weniger stark strapaziert wird und die Lohnkosten für Unternehmen nicht direkt belastet werden.

• Die Erhöhung der Lohnbeiträge wird vollumfänglich abgelehnt.

• Der Entscheid des Bundesrates, die Mehrkosten der 13. AHV-Rente nicht mitzufinanzieren, wird unterstützt. Die Kompensation der fehlenden Finanzierung durch den Bund an der 13. AHV-Rente soll über den AHV-Fonds finanziert werden.

• Der Reformdruck ist durch die Einführung der 13. AHV-Rente gestiegen, weshalb die AHV-Reform 2030 vorgezogen und vom Bundesrat bereits im 2026 ein Vorschlag vorgelegt werden sollte.

• Die Handelskammer begrüsst den pragmatischen Ansatz der vorgeschlagenen Umsetzung und unterstützt diese in allen Punkten.

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