Verordnungsänderungen Bundesamt für Energie

12.08.2021

Wir verzichten bei diesem Geschäft auf eine eigene ausführliche Stellungnahme. Stattdessen verweisen wir auf die Stellungnahme von economiesuisse, die wir vollumfänglich unterstützen.

Ausgangslage

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) führt zu den vorgesehenen Teilrevisionen der Energieverordnung (EnV), der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Energieförderungsverordnung (EnFV), der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV), der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV), der Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB) und der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den weiteren interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren durch. Wir nehmen explizit zu den Änderungen der Energieverordnung (EnV) wie folgt Stellung.

Zusammenfassung unserer Forderungen

• Artikel 39 Abs. 1bis Energieverordnung (EnV) ist zu streichen: Wir lehnen diese neue Festlegung ab, da es sich um eine Verschärfung der Voraussetzungen zur Rückerstattung des Netzzuschlags handelt.
• Artikel 39 Abs. 3 EnV ergänzen: Die Steigerung der Energieeffizienz erfolgt nach der Implementierung von Massnahmen häufig sprunghaft. Wir fordern daher Effizienzsprünge beim Zielpfad explizit zuzulassen.
• Artikel 40 Abs. 1 EnV anpassen: «Die Endverbraucherin oder der Endverbraucher reicht dem BFE jeweils bis zum 30. April 31. Mai des Folgejahres einen Bericht über die Umsetzung der Zielvereinbarung im betreffenden Kalenderjahr ein.». Da die Rechnungen der Energieversorger über das letzte Quartal des Vorjahres erst im April oder später eintreffen, wäre eine Vorverschiebung der Frist nicht praktikabel.

Wir verzichten bei diesem Geschäft auf eine eigene ausführliche Stellungnahme. Stattdessen verweisen wir auf die Stellungnahme von economiesuisse, die wir vollumfänglich unterstützen.

Stellungnahme zu Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten am 1. Januar 2022

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